Anerkennung

Anerkennungen werden ausschließlich von der SPL vorgenommen, die vom Studienpräses der Universität Wien dazu ermächtigt ist. Auskünfte durch Vortragende zu Anerkennungen ihrer Lehrveranstaltungen sind nicht rechtsbindend.

Alle Anerkennungen können auf Grund der Überprüfung der Äquivalenz von Inhalten und Methoden nur individuell abgehandelt werden und werden von der SPL gegebenenfalls nach Absprache mit den Vortragenden vorgenommen.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass prinzipiell keine Anerkennungen von an philologischen Fakultäten abgelegten Leistungen im Bereich Sprachlehre und Kulturkunde vorgenommen werden können, da unserem Studium ein translationswissenschaftlicher Ansatz zugrunde liegt und bereits zu Beginn des Studiums sehr gute Sprachkenntnisse als Einstiegsniveau vorausgesetzt werden.

Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.


Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles Studienblatt (dieses finden Sie in u:space unter Persönliche Dokumente/Semesterspezifische Dokumente)
  • Anzurechnende Zeugnisse/wissenschaftliche Arbeiten (Beschreibungen von Inhalten und Methoden sowie Informationen zu den Leistungen wie Prüfungsmodalitäten, ECTS usw.
  • Vorausbescheid bei absolviertem Austauschprogramm (Learning Agreement vor dem Aufenthalt und ev. während des Aufenthalts, falls es Änderungen während des Austauschprogramms gab)
  • Anrechnungsformular

Validierung

Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen:
Andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.


Erforderliche Unterlagen