Kommissionelle Prüfungen
Am ZTW gibt es verschiedene Formen von kommissionellen Prüfungen:
- Bei der dritten Wiederholung (4. Antritt) einer Einzelprüfung wird ein dreiköpfiger Prüfungssenat eingesetzt.
- Defensiones sind prinzipiell mit einem dreiköpfigen Prüfungssenats abzuwickeln.
Anmeldung zu kommissionellen Prüfungen
Die Anmeldung zu kommissionellen Prüfungen erfolgt ausschließlich über das SSC mit folgendem Formular. Die SPL setzt den Prüfungssenat ein und delegiert den Prüfungsvorsitz.
Die freie Prüferwahl besteht nach § 59 Abs 1 Z 13 UG bei einer kommissionellen Prüfung nicht. Studierende können bei der Einreichung des entsprechenden Anmeldeformulars im SSC trotzdem gerne einen Vorschlag für die Zusammensetzung des Prüfungssenats deponieren.
- Besteht ein*e Studierende*r die letzte Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfung nicht, erfolgt der Ausschluss von diesem Studium und allen Studien, in denen diese Prüfung verpflichtend zu absolvieren ist.
Modulprüfungen Fachübersetzen u. Sprachindustrie, Koferenz- und Dialogdolmetschen
Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt über ein eigenes Formular + das oben angeführte Formular. Bitte beachten Sie die Fristen auf unserer Homepage. Die Organisation der Modulprüfungstermine sowie die Einteilung der jeweiligen Prüfungssenate erfolgt durch die SPL. Die Studierenden werden zeitgerecht darüber informiert.
Vorlesungsprüfungen (4. Antritt) und StEOP Modulprüfungen
Bei kommissionellen Prüfungen, die eine dritte Wiederholung darstellen, nehmen die Kandidaten*innen zunächst zeitgerecht – mindestens 4 Wochen vor dem Antrittstermin - mit dem SSC Kontakt auf.
Ab dem Studienjahr 2022/2023 (ab 1.10.2022) sind Studierende außerdem berechtigt, die letzte Prüfung des Studiums ein weiteres, also viertes Mal zu wiederholen. Für die allerletzte Prüfung im Studium haben Studierende ab 1.10.2022 einen weiteren, fünften Antritt zur Verfügung.
prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Bei prüfungsimmanenten Lehrverantaltungen (Übungen, Seminare, ...) gibt es keine kommissionelle Prüfung. Sie müssen erneut absolviert werden. Da Sie sich beim vierten Antritt zu einer pi-Lehrveranstaltung nicht selbst anmelden können, wenden Sie sich bitte während der jeweiligen Anmeldefrist an das SSC.