Offene Stellen am Zentrum für Translationswissenschaft

Lektor*innen für Polnisch und Japanisch am ZTW gesucht

Am Zentrum für Translationswissenschaft werden für das Wintersemester 2025 (Beginn Oktober) Lektor*innen für Polnisch (Dolmetschen) und Japanisch (Übersetzen) gesucht.

Folgende Lehrveranstaltungen im Masterstudium Translation (Curriculum 2024) - im Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie sowie Dialogdolmetschen und Konferenzdolmetschen - sind im Wintersemester 2025 zu besetzen:

  • UE Rechtsübersetzen Japanisch  2 SWSt, LVG1
  • UE Wirtschaftsübersetzen und Transkreation Japanisch  2 SWSt, LVG1
  • UE Übersetzen Technik und Naturwissenschaften Japanisch   2 SWSt, LVG1
  • Konsekutivdolmetschen III Polnisch  2 SWSt, LVG1
  • Dialogdolmetschen Bildung, Gesundheit und Soziales Polnisch  1 SWSt, LVG1
  • Dialogdolmetschen Diplomatie, Politik, Recht und Wirtschaft Polnisch 1 SWSt, LVG1

Die Lehraufträge werden pro Semesterstunde in der Gehaltsgruppe B2 vergütet: https://personalwesen.univie.ac.at/jobs-recruiting/gehaltsschema/

Aufgaben:

  • Vorbereitung und Abhaltung der Lehrveranstaltung
  • Betreuung der Studierenden
  • Abnahme von Prüfungen
  • Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen

Erforderliche Qualifikation:

  • Einschlägiges abgeschlossenes Studium
  • Lehrerfahrung (bevorzugt im universitären Umfeld)

Folgende Qualifikationen sind von Vorteil:

  • Erfahrung im Bereich e-Learning sowie in der Konzeption und Erstellung von Lehrmaterialien
  • Fachliche und didaktische Weiterbildung
  • Sprachdidaktische Ausbildung
  • Rezeption des aktuellen Standes der Wissenschaft/Didaktik

Die Bewerbungsunterlagen sollen neben Lebenslauf und einer kurzen Beschreibung der berufsrelevanten und gegebenenfalls wissenschaftlichen Erfahrung auch ein didaktisches Konzept für die Lehrveranstaltung (max. 2 Seiten) umfassen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 08. April 2025 unter Nennung des Lehrveranstaltungstitels/der Lehrveranstaltungstitel an:

spl.translation@univie.ac.at

Aus der gegenständlichen Information sowie aus einer Bewerbung können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Mit der Bewerbung übermittelte Unterlagen werden nicht retourniert.