Das neue Curriculum des Masters Translation tritt ab dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.

Übergangsfrist
Gültigkeit des Curriculums MA Translation 2015 (Alt)

Die Übergangsfrist beträgt 2 Jahre. Studierende, die im MA Translation 2015 (Alt) zugelassen sind, können dieses Studium bis längstens 31. Oktober 2026 abschließen.
Informationen zum Abschluss im Curriculum Alt und zum Umstieg in das Curriculum Neu finden Sie in den FAQs.

Zusammenfassung der Neuerungen


Das Translationsstudium wird weiterhin mit den bereits bekannten vier Schwerpunkten angeboten:

  • Fachübersetzen und Sprachindustrie
  • Übersetzen Literatur, Audiovisuelle Medien, Kunst
  • Konferenzdolmetschen
  • Dialogdolmetschen

 

Modulprüfungen:
In allen vier Schwerpunkten ist eine Modulprüfung zu absolvieren.

Basiskompetenzen:
Eingeführt werden die Lehrveranstaltungen VU Basiskompetenz Übersetzen und VU Basiskompetenz Dolmetschen und Notizentechnik. So haben Sie die Möglichkeit, beide Bereiche in Ansätzen kennenzulernen, bevor Sie den Schwerpunkt festlegen. Frühestens nach erfolgreicher Absolvierung dieser beiden Basiskompetenzen und spätestens bis zur Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung einer Alternativen Pflichtmodulgruppe ist gleichzeitig die Wahl des Schwerpunktes und des Sprachenkanons bekannt zu geben.

Einmaliger Wechsel des Schwerpunkts und/oder des Sprachenkanons:
Es können einmalig und nur gleichzeitig der Schwerpunkt und/oder der Sprachenkanon gewechselt werden, wobei der Sprachenkanon um eine Sprache erweitert und/oder um eine Sprache reduziert werden kann. Zu beachten ist, dass dieser Wechsel nur während der aktuellen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters möglich ist. Da für den Schwerpunkt Konferenzdolmetschen mindestens drei Sprachen notwendig sind, ist eine Reduktion des Sprachenkanons auf zwei Sprachen im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen zwingend mit einem Schwerpunktwechsel verbunden. Bisher konnte der ausgewählte Schwerpunkt nicht mehr gewechselt werden.

Weiterhin zu beachten: Wie bisher sind die zum Zeitpunkt der Zulassung gewählten Sprachen bindend und können im späteren Verlauf des Studiums nicht geändert werden. Die Zulassung erfolgt mit zwei Sprachen (Zulassungsvoraussetzung: Deutsch C2 und eine weitere Sprache auf Niveau C2). Informationen zur Zulassung finden Sie hier. Die Sprachen des Zentrums finden Sie hier.

Kernmodule und Alternative Pflichtmodule zu den Schwerpunkten:
Das Curriculum wurde modernisiert, neue Inhalte integriert und neu strukturiert. Der ECTS-Umfang der Kernmodule wurde auf 42 ECTS erweitert. Die Alternativen Pflichtmodule zu den vier Schwerpunkten bestehen aus jeweils 4 Modulen und umfassen nun 48 ECTS.

Praktika:
Für jeden Schwerpunkt ist das Modul Arbeitspraxis vorgesehen, das berufseinschlägige Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums beinhaltet. Es können auch mehrere Praktika absolviert werden. Anstelle des Praktikums können die ECTS in Form von Lehrveranstaltungen absolviert werden. Die Details finden Sie je Schwerpunkt in der Modulbeschreibung Arbeitspraxis im Curriculum.

Individuelle Fachvertiefung:
Als Individuelle Fachvertiefung wählen Sie Lehrveranstaltungen, die das Masterstudium sinnvoll ergänzen. Im Studienplan werden mehrere Pakete je Schwerpunkt empfohlen. Sie können sich für ein Paket entscheiden und die entsprechenden Lehrveranstaltungen absolvieren.

Masterarbeitsphase:
Die Masterarbeitsphase führt Sie nun stufenweise an Ihre Masterarbeit heran und begleitet Sie mit zwei Seminaren zu je 4 ECTS. Sie starten mit dem Seminar Masterarbeitskonzeption, nach dessen erfolgreicher Absolvierung belegen Sie das Seminar Masterarbeitsprozess. Das Seminar Masterarbeitsprozess löst das bisher bekannte Masterkolloquium ab. Sie absolvieren 30 ECTS in Form der Seminare, der Masterarbeit und der Defensio.

Studienplan

Hier finden Sie das Curriculum, gültig ab dem Wintersemester 2024/25.

FAQs

Hier beantworten wir erste Fragen zum Abschluss im Master ALT und zum Umstieg in den Master NEU.