Fragen und Antworten

Hier beantworten wir erste Fragen zum Abschluss im Master ALT und zum Umstieg in den Master NEU.

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  • Was müssen Studierende, die vor dem Wintersemester 2024 das Masterstudium Translation begonnen haben und in ihrem Curriculum (MA alt) abschließen möchten, beachten?

    Die Übergangsfrist beträgt 2 Jahre. Studierende die im MA Translation 2015 (Alt) zugelassen sind, können dieses Studium bis längstens 31. Oktober 2026 abschließen.

    Die Äquivalenzverordnung* regelt verbindlich, welche Lehrveranstaltungen nach dem neuen Curriculum den Lehrveranstaltungen aus dem alten Curriculum entsprechen. Denn ab dem WiSe 2024 werden überwiegend die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums angeboten, es gibt keine parallele Durchführung der Lehrveranstaltungen des alten Curriculums. Manche Lehrveranstaltungen aus dem alten Curriculum werden nicht mehr umgesetzt, andere tragen eine neue Bezeichnung, einige Lehrveranstaltungen bleiben unverändert. Bitte orientieren Sie sich an der Äquivalenzverordnung, um festzustellen, welche Lehrveranstaltungen Sie absolvieren müssen. So können Sie ohne Verluste Ihr Studium nach dem alten Curriculum bis längstens 31. Oktober 2026 beenden.
    Befinden Sie sich zu Beginn des Studiums, empfehlen wir den Umstieg in das neue Curriculum.

    * Die Äquivalenzverordnung wird vor Beginn des Wintersemesters veröffentlicht.

  • Was müssen Studierende beachten, die in das neue Curriculum umsteigen möchten?

    Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2024 begonnen haben, können Sie sich in den MA Translation Neu (MA 2024) unterstellen lassen. „Unterstellung“ wird der Umstieg in das neue Curriculum genannt. Es wird ab 01.10.2024 ein Formular namens "Meldung der Unterstellung" auf der Homepage zu finden sein.

    Für Ihren Umstieg ist die Anerkennungsverordnung* von Bedeutung. Sie regelt einheitlich, welche Lehrveranstaltungen bei einem Umstieg anerkannt werden können. Offene Leistungen erbringen Sie gemäß dem neuen Curriculum. Zu beachten ist, dass nicht alle Leistungen beim Umstieg vom MA Alt auf den MA Neu anerkannt werden können.
    à Wir stellen Ihnen eine Liste, die wie die Anerkennungsverordnung aufgebaut ist, zur Verfügung, in der Sie Ihre tatsächlich erbrachten Leistungen eintragen. Diese Auflistung ist die Grundlage für die Erfassung im System durch das SSC. Wurde eine Anerkennungsverordnung erlassen, so werden KEINE Einzelbescheide ausgestellt.

    * Die Anerkennungsverordnung wird vor Beginn des Wintersemesters veröffentlicht.

  • Was müssen Studienanfänger*innen ab dem WiSe 2024 beachten?

    Das neue Curriculum gilt für alle Studierende, die ab Wintersemester 2024 das Masterstudium Translation beginnen. Sie müssen sich nicht mit der Übergangsfrist, der Anerkennungs- und Äquivalenzverordnung befassen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in Ihr Masterstudium Translation.