Fragen und Antworten

Hier beantworten wir erste Fragen zum Abschluss im Master ALT und zum Umstieg in den Master NEU.

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  • Was müssen Studierende, die vor dem Wintersemester 2024 das Masterstudium Translation begonnen haben und in ihrem Curriculum (MA alt) abschließen möchten, beachten?

    Die Übergangsfrist beträgt 2 Jahre. Studierende die im MA Translation 2015 (Alt) zugelassen sind, können dieses Studium bis längstens 31. Oktober 2026 abschließen.

    Die Äquivalenzverordnung regelt verbindlich, welche Lehrveranstaltungen nach dem neuen Curriculum den Lehrveranstaltungen aus dem alten Curriculum entsprechen. Denn ab dem WiSe 2024 werden überwiegend die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums angeboten, es gibt keine parallele Durchführung der Lehrveranstaltungen des alten Curriculums. Manche Lehrveranstaltungen aus dem alten Curriculum werden nicht mehr umgesetzt, andere tragen eine neue Bezeichnung, einige Lehrveranstaltungen bleiben unverändert. Bitte orientieren Sie sich an der Äquivalenzverordnung, um festzustellen, welche Lehrveranstaltungen Sie absolvieren müssen. So können Sie ohne Verluste Ihr Studium nach dem alten Curriculum bis längstens 31. Oktober 2026 beenden. 

    HIER können Sie die Äquivalenzverordnung abrufen.

  • Was müssen Studierende beachten, die in das neue Curriculum umsteigen möchten?

    Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2024 begonnen haben, können Sie sich in den MA Translation Neu (MA 2024) unterstellen lassen. „Unterstellung“ wird der Umstieg in das neue Curriculum genannt. Seit 01.10.2024 ist das Formular namens "Meldung der Unterstellung" auf der Homepage zu finden.

    Hier finden Sie alle Details, Formulare und die Anleitung.

    Für Ihren Umstieg ist die Anerkennungsverordnung von Bedeutung. Sie regelt einheitlich, welche Lehrveranstaltungen bei einem Umstieg anerkannt werden können. Offene Leistungen erbringen Sie gemäß dem neuen Curriculum. Zu beachten ist, dass nicht alle Leistungen beim Umstieg vom MA Alt auf den MA Neu anerkannt werden können.
    à Wir stellen Ihnen eine Liste, die wie die Anerkennungsverordnung aufgebaut ist, zur Verfügung, in der Sie Ihre tatsächlich erbrachten Leistungen eintragen. Diese Auflistung ist die Grundlage für die Erfassung im System durch das SSC. Wurde eine Anerkennungsverordnung erlassen, so werden KEINE Einzelbescheide ausgestellt.

    HIER können Sie die Anerkennungsverordnung abrufen.

  • Wie kann kann ich in das neue Curriculum umsteigen?

    Wir haben HIER alle Informationen und Formulare aufbereitet.

  • Was müssen Studienanfänger*innen ab dem WiSe 2024 beachten?

    Das neue Curriculum gilt für alle Studierende, die ab Wintersemester 2024 das Masterstudium Translation beginnen. Sie müssen sich nicht mit der Übergangsfrist, der Anerkennungs- und Äquivalenzverordnung befassen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in Ihr Masterstudium Translation.

  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich in das neue Curriculum umsteigen?

    Der Umstieg (= die Unterstellung) ist an keine Frist gebunden. Sie können auch im Laufe eines Semesters umsteigen.

    Prüfen Sie vor dem Umstieg, ob Sie die beiden Basiskompetenz-Lehrveranstaltungen absolviert haben. Erst nach Absolvierung (bzw. Anerkennung lt Anerkennungs-VO) der beiden Basiskompetenzen, können Sie im neuen Curriculum den Sprachenkanon und Schwerpunkt festlegen und weitere schwerpunktspezifische Module absolvieren.

  • Ich bleibe im alten Studienplan. Einige Vorlesungen werden nun nicht mehr angeboten. Welche Lösung gibt es?

    Es handelt sich um folgende LVs:

    VO Methoden, Prozesse & Technologien der Sprachindustrie
    VO Technologiegestütztes Medienübersetzen, Lokalisierung, Technische Dokumentation
    VO Konferenzterminologie und Internationale Organisationen

    Sie haben zwei Optionen:

    1) Melden Sie sich für die Vorlesung aus dem SoSe2024 via VVZ an und absolvieren Sie die Vorlesungsprüfung zu den nächsten Terminen. Die Vorlesungsprüfungen werden bei Bedarf im Sommersemester 2025 weiterhin angeboten.

    2) Werfen Sie einen Blick in die Anerkennungsverordnung, hier finden Sie angeführt, welche LV die nun nicht mehr angebotene LV ersetzt. Absolvieren Sie diese LV.

  • Was passiert, wenn ich meinen Schwerpunkt bereits festgelegt habe (im Master 2015 gab es keine Voraussetzung für die Festlegung) aber die zwei Basiskompetenzen nicht besucht habe und umsteigen will?

    Ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterstellung, gelten die Regeln des Curriculums 2024. Wenn Sie also die 2 Basiskompetenzen nicht absolviert haben (und daher keine Anerkennung möglich ist), können Sie Schwerpunkt und Sprachkanon nicht festlegen. Erst nach der Absolvierung können Sie sich für z.B. Übersetzungsübungen anmelden. Absolvieren Sie daher vor der Unterstellung die beiden Basiskompetenzen.

  • Kann ich umsteigen und meine Sprachen, die ich bei der Inskription ausgewählt habe, ändern?

    Nein, wie bisher sind die zum Zeitpunkt der Zulassung gewählten Sprachen bindend und können im späteren Verlauf des Studiums nicht geändert werden.

  • Muss ich, wenn ich im alten Curriculum bleibe, die ECTS-Punkte nach dem alten Curriculum berechnen, oder gilt das neue?

    Sie müssen dem Curriculum 2015 folgen. Dieses lesen Sie zusammen mit der Äquivalenzverordnung. In der Äquivalenzverordnung finden Sie die Lehrveranstaltungen und ECTS. Diese, bei der LV angeführten ECTS, werden vergeben. Manche Lehrveranstaltungen haben nun weniger ECTS, andere mehr ECTS. Sollte sich trotzdem bei Studienabschluss ein ECTS-Unterschied ergeben, so erfolgt ein ECTS-Ausgleich.

  • Was bedeutet ECTS-Ausgleich?

    Bei Studienabschluss erfolgt ein Ausgleich, sollten aufgrund der äquivalenten LVs einzelne ECTS fehlen. Der Ausgleich bezieht sich rein auf die ECTS, es dürfen keine LVs ausgelassen werden.

  • Warum fehlen in der Äquivalenzverordnung die Modulprüfungen?

    In der Äquivalenzverordnung werden nur die Lehrveranstaltungen angeführt, nicht die Modulprüfungen. Für das alte Curriculum, gelten weiterhin die Prüfungsordnungen aus dem alten Curriculum.

  • Die Individuelle Fachvertiefung umfasst im neuen Curriculum 12 ECTS, im alten Curriculum 20 ECTS. Ich bleibe im alten Curriculum. Wieviele ECTS muss ich absolvieren?

    Wenn Sie im alten Studienplan sind, müssen Sie lt Curriculum die vorgesehenen 20 ECTS für die Individuelle  Fachvertiefung absolvieren.

  • Mein*e Masterarbeitsbetreuer*in hält dieses Semester kein SE Masterarbeitsprozess. Was soll ich machen?

    Sie müssen nicht zwingend jenes Seminar besuchen, das von Ihrer Wunschbetreuerin bzw. Ihrem Wunschbetreuer angeboten wird. Suchen Sie sich ein thematisch passendes Seminar aus. Besprechen Sie das Thema und die Fortschritte mit Ihrer betreuenden Person. Im Seminar arbeiten Sie am Thema weiter und erhalten Feedback von der LV-Leitung + Studienkolleg*innen.

  • Ich bin Wiedereinsteiger*in, ich habe früher bereits Translation studiert. Welches Curriculum gilt für mich?

    Wenn Sie im WS 2024 wiedereinsteigen, wird Ihnen automatisch das Curriculum 2024 zugeordnet.

    In diesem Fall ist keine Meldung der Unterstellung einzureichen, sondern lediglich das Formular für die Anerkennung lt. Verordnung der Leistungen, die Sie früher bereits absolviert haben.

  • UE Konferenzdolmetschen I und UE Konferenzdolmetschen II werden beide lt Äquivalenz-VO ersetzt durch die UE Simultandolmetschen III. Ist diese Angabe korrekt?

    Ja. Die Angabe ist korrekt in der Äquivalenzverordnung erfasst. Sie müssen die UE Simultandolmetschen III daher zweimal - zB. in zwei verschiedenen Sprachen - absolvieren.