Erasmus+

Das EU-Programm Erasmus+ unterstützt Bildung, Jugend und Sport in Europa. Das aus einem Zusammenschluss von Vorläuferprogrammen entstandene Programm bietet Studierenden die Möglichkeit, im Ausland zu studieren und Erfahrungen zu sammeln.

ERASMUS+ in den Studienrichtungen Transkulturelle Kommunikation (BA) und Translation (MA)

Studierende der Universität Wien, die einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren möchten, finden Informationen unter OUTGOING.

Studierende, die von einer Partneruniversität für einen Aufenthalt an der Universität Wien nominiert wurden, finden Informationen unter INCOMING.

Allgemeine Informationen zum Ablauf im ERASMUS Programm sind auf der Seite des zentralen International Office zu finden.

FAQ Erasmus+

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  • Kann ich auch an einer Universität studieren, mit der die Uni Wien kein Partnerabkommen abgeschlossen hat?

    Studierenden wird dringend empfohlen, einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität zu absolvieren. Eine vollständige Liste der Universitäten und Partnerabkommen finden Sie auf Mobility Online. Grundsätzlich können Sie auch ein Semester an einer Universität ohne Abkommen mit der Uni Wien verbringen, tragen in diesem Fall jedoch die alleinige Verantwortung für die Organisation dieses Aufenthalts (die Länderkoordinator*innen des ZTW können nur zu Unis mit Partnerabkommen beraten) und haben auch keinen Anspruch auf ein Erasmus+ oder ein anderes Stipendium der Uni Wien.

  • Kann ich auch in einem Land, das keiner meiner Arbeitssprachen entspricht, meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?

    Wir empfehlen Studierenden, Ihren Auslandsaufenthalt in einem Land Ihrer Arbeitssprachen zu absolvieren. Sollten Sie aufgrund fachlicher Interessen einen Aufenthalt an einer Gastuniversität anstreben, an der keine Ihrer Arbeitssprachen die Hauptsprache ist, informieren Sie sich bitte im Vorhinein gründlich, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend Kurse im Kursangebot finden, die Sie belegen und am ZTW anrechnen lassen können. Zudem müssen die Spracherfordernisse für Austauschstudierende der jeweiligen Universität beachtet werden.

  • Wo finde ich die notwendigen Informationen über den ganzen Ablauf?

    Auf der Website des International Office (IO) sind alle Informationen zu Erasmus+ und sonstigen Austauschprogrammen gut aufbereitet. Zusätzliche Informationen spezifisch zum Zentrum für Translationswissenschaft finden sich hier.

  • An wen kann ich mich für welche Informationen wenden?

    Für Fragen, die ein bestimmtes Gastland oder eine Gastuniversität betreffen, wenden Sie sich an den/die jeweiligen Länderkoordinator*in.

    Fragen, die allgemeinerer Natur sind, aber das ZTW betreffen, können Sie an die Mobilitätskoordinator*innen (mobility.translation@univie.ac.at) stellen.

    Allgemeine Fragen zu Erasmus, den Bewerbungsablauf, andere Austauschprogramme etc. stellen Sie am besten an das IO.

  • Was muss ich als Allererstes machen, wenn ich mich für ein Erasmus-Semester interessiere?

    Schauen Sie auf diese Seite und recherchieren Sie, welche Erasmus+-Studienplätze für Sie in Frage kommen. Kontaktieren Sie den/die jeweilige/n Länderkoordinator*in am ZTW. Achten Sie auf die Bewerbungsfristen und gehen Sie nach diesem Ablauf vor.

  • Welches der verfügbaren Mobilitätsprogramme soll ich wählen?

    Das hängt ganz von Ihren Interessen und Ihrer Sprachkombination ab. Das mit Abstand beliebteste Austauschprogramm ist Erasmus+, welches auf den europäischen Raum (einschließlich Türkei) beschränkt ist. Es gibt über Erasmus+ hinaus jedoch eine Vielzahl an wählbaren Programmen – recherchieren Sie, was zu Ihnen und Ihrem Studium passt! Denken Sie auch an die Möglichkeit einer Sprachassistenz.

  • Alle meiner Freund*innen haben ihr Auslandssemester mit dem Erasmus+ Programm gemacht, was zeichnet dieses Programm denn aus, dass es so beliebt ist gegenüber anderen Programmen?

    -        Erasmus+ ist "das" europäische Austauschprogramm und ermöglicht einen Aufenthalt an einer von ca. 370 europäischen Universitäten. Studierende werden an der Gastuniversität vereinfacht zugelassen, erhalten einen Mobilitätszuschuss und sind von Studiengebühren befreit. Die an der Gastuniversitäten erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen können, nach vorheriger Genehmigung durch die SPL, an der Universität Wien anerkannt werden. Durch die Bologna-Reform wurden die Studienprogramme an den teilnehmenden Universitäten bis zu einem gewissen Grad aneinander angenähert, was Anrechnungen erleichtert.

  • An welchen Partneruniversitäten kann ich studieren?

    Schauen Sie hier nach, welche Partneruniversitäten für Sie in Frage kommen.

  • Wann kann ich meinen Auslandsaufenthalt frühestmöglich beginnen?

    Im BA müssen Sie sich zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts zumindest im dritten Semester befinden und die StEOP bereits positiv absolviert haben (s. Punkt 3 hier für die Ausnahmeregelung, wenn die StEOP erst im März abgeschlossen wird). Im MA können Sie sich ab dem 1. Semester bewerben, vorausgesetzt Sie haben den Schwerpunkt bereits verbindlich festgelegt. Da der Bewerbungsverlauf unter Umständen mehr als ein Jahr dauern kann, sollten Sie sich so früh wie möglich im Studium zu einem Auslandssemester informieren. In Anbetracht der Studienziele der BA- und MA-Programme am ZTW wird ein Auslandsaufenthalt allen Studierenden wärmstens empfohlen!

  • Welche Fristen muss ich einhalten?

    Die Hauptvergabephase für Erasmus+-Aufenthalte sowohl für das WS als auch für das SS danach ist im Jänner. Im September/Oktober findet die Restplatzvergabe für das SS statt. Die genauen Termine finden Sie auf https://mobility.univie.ac.at.

  • Verpasse ich nicht wichtigen Lehrstoff, wenn ich ein Semester oder gar ein Jahr nicht an meiner Universität studiere?

    Es stimmt, dass Sie die Lehrveranstaltungen, die Sie an der Universität Wien während des Zeitraums des Auslandsaufenthalts belegen würden, nicht besuchen können. Sie können allerdings nach Ihrer Rückkehr vom Auslandaufenthalt Vorlesungsprüfungen ablegen, die gegebenenfalls bis 30. April (WS) bzw. 30. November (SS) – es gilt das Prüfungsdatum - für jenes Semester in Ihren Notenauszug eingetragen werden, in dem Sie den Auslandsaufenthalt absolviert haben.

    Es sind für den Auslandsaufenthalt Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität zu wählen, die mit den Lehrveranstaltungen an der Universität Wien gleichwertig sind. Nachdem Sie diese Kurse an der Gastuniversität positiv absolviert haben, können Sie diese anerkennen lassen – vorausgesetzt, sie sind im von der SPL genehmigten Learning Agreement enthalten.

  • Kann ich auch zwei Semester hintereinander im Ausland studieren?

    Studierenden werden ausschließlich Semesterplätze (max. 5 Monate) zur Verfügung gestellt (Ausnahme: Joint Programs). Ab Studienjahr 2024/25 können nur Aufenthalte im Rahmen eines Joint Programs verlängert werden.

    Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Wir empfehlen allerdings, ein Semester am ZTW zwischen zwei Auslandsaufenthalten einzuschieben, um den Kontakt zur eigentlichen Bildungsinstitution nicht zu verlieren und den Studienfortschritt am ZTW zu optimieren.

     

     

  • Kann ich mich schon bewerben, obwohl ich die StEOP noch gar nicht abgeschlossen habe?

    S. Punkt 3 hier.

  • Brauche ich einen bestimmten Studienfortschritt, um mich bewerben zu können?

    Grundsätzlich müssen BA-Studierende die StEOP abgeschlossen haben, um sich für einen Auslandsaufenthalt bewerben zu können. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Länderkoordinator*innen. Da derzeit für die meisten Sprachen ausreichend Erasmus+-Plätze zur Verfügung stehen, müssen Sie keine herausragenden Noten haben, um einen Platz zu bekommen. Motivierte Studierende, die Nachholbedarf bei Sprachkompetenzen haben, werden nach Möglichkeit ebenfalls für Plätze nominiert.

  • Wie lange im Voraus muss ich mich bewerben?

    Für Aufenthalte im folgenden WS sowie im SoSe danach müssen Sie sich bis Jänner bewerben. Wenn Sie also z.B. im SoSe 2024 ein Auslandssemester planen, müssen Sie sich bis Jänner 2023 bewerben. Allerdings findet noch im September/Oktober eine Restplatzvergabe für Aufenthalte im folgenden SoSe statt (d.h. z.B. September/Oktober 2023 für Aufenthalte im SoSe 2024).

     

    Beachten Sie bitte, dass für andere Mobilitätsprogramme weitaus längere Vorlaufzeiten gelten.

     

     

  • Ich studiere jetzt zwar Transkulturelle Kommunikation, aber ich beherrsche die von mir gewählten Sprachen noch nicht so gut. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, das ich haben muss? Hängt das von meiner Gastuniversität ab?

    Aufgrund einer Ausnahmeregelung ist für Studierende am ZTW kein Sprachnachweis erforderlich. Einige Gastuniversitäten können allerdings einen Sprachnachweis verlangen, der von der SPL ausgestellt wird.

  • Was ist, wenn sich mehrere Studierende auf denselben Platz bewerben?

    Die Anzahl der Plätze an den Gastuniversitäten ist beschränkt, weshalb eine Reihung der Bewerber*innen nach den Bewerbungsunterlagen stattfinden muss. Deshalb ist es sinnvoll, alternative Gastuniversitäten (bis zu 3) anzugeben, sollte die Universität „erster Wahl“ schon vergeben sein.

  • Kann ich mir das überhaupt leisten? Gibt es direkt über das jeweilige Mobilitätsprogramm finanzielle Unterstützung oder bekomme ich etwas von der Universität Wien?

    Das Erasmus+-Programm sieht zwei Formen finanzieller Unterstützung vor (Erasmus+-Status): Einerseits werden Erasmus+-Studierenden die (etwaigen) Studiengebühren erlassen. Anderseits erhalten Outgoings einen Erasmus+-Zuschuss, dessen Höhe von den Lebenserhaltungskosten im Gastland abhängig ist. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen. In jedem Fall müssen Sie je nach Gastland damit rechnen, dass das Erasmus+-Stipendium Ihre Lebenshaltungskosten nur teilweise abdeckt.

     

     

  • Ist es erlaubt, während des Auslandssemesters einer Beschäftigung nachzugehen?

    EU-Bürger*innen dürfen grds. im EU-Ausland einer Beschäftigung nachgehen – informieren Sie sich rechtzeitig, da es im jeweiligen Gastland zu Beschränkungen, etwa hins. des Stundenausmaßes, geben kann.

  • Wie finde ich die für mich in Frage kommenden Lehrveranstaltungen?

    Die Partneruniversitäten veröffentlichen auf ihren Websites ihr Kursangebot. Von Studierenden wird erwartet, sich selbständig passende Lehrveranstaltungen zu suchen, die für Lehrveranstaltungen an der Universität Wien anrechenbar sind. Diese Kursauswahl wird durch die Länderkoordinator*innen im Rahmen des Learning Agreement überprüft und durch die SPL bestätigt. Es kann jedoch vorkommen, dass sich das Lehrveranstaltungsangebot bis zum Aufenthalt bzw. während des Aufenthalts noch verändert, weshalb es die Möglichkeit gibt, das Learning Agreement anzupassen („Changes“). Die Länderkoordinator*innen können bei der Kurswahl unterstützen. Achtung: Bestimmte Lehrveranstaltungen der Studienpläne am ZTW werden nicht anerkannt (siehe Punkt 5 hier).

  • Kann ich auch an einer Universität studieren, mit der die Uni Wien kein Partnerabkommen abgeschlossen hat?

    Studierenden wird dringend empfohlen, einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität zu absolvieren. Eine vollständige Liste der Universitäten und Partnerabkommen finden Sie auf Mobility Online. Grundsätzlich können Sie auch ein Semester an einer Universität ohne Abkommen mit der Uni Wien verbringen, tragen in diesem Fall jedoch die alleinige Verantwortung für die Organisation dieses Aufenthalts (die Länderkoordinator*innen des ZTW können nur zu Unis mit Partnerabkommen beraten) und haben auch keinen Anspruch auf ein Erasmus+ oder ein anderes Stipendium der Uni Wien.

  • Kann ich auch Lehrveranstaltungen als alternative Erweiterung oder individuelle Fachvertiefung wählen?

    Ja, es können auch Lehrveranstaltungen im Rahmen der alternativen Erweiterung und der individuellen Fachvertiefung anerkannt werden. Die in diesem Rahmen anerkannten Lehrveranstaltungen zählen auch als Studienleistung für den Erasmus+-Zuschuss.

  • Kann ich auch an einer Universität studieren, mit der die Uni Wien kein Partnerabkommen abgeschlossen hat?

    Studierenden wird dringend empfohlen, einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität zu absolvieren. Eine vollständige Liste der Universitäten und Partnerabkommen finden Sie auf Mobility Online. Grundsätzlich können Sie auch ein Semester an einer Universität ohne Abkommen mit der Uni Wien verbringen, tragen in diesem Fall jedoch die alleinige Verantwortung für die Organisation dieses Aufenthalts (die Länderkoordinator*innen des ZTW können nur zu Unis mit Partnerabkommen beraten) und haben auch keinen Anspruch auf ein Erasmus+ oder ein anderes Stipendium der Uni Wien.

  • Was ist ein „Learning Agreement“ und wozu dient es?

    Im Learning Agreement werden sowohl die Lehrveranstaltungen eingetragen, die an der Gastuniversität besucht werden sollen, als auch die Lehrveranstaltungen an der Universität Wien, für die die gewählten Kurse angerechnet werden. Das Learning Agreement muss von der SPL und von der Gastuniversität unterschrieben werden und stellt die Rechtsgrundlage für die nachfolgende Anrechnung am ZTW dar.

  • Kann ich auch meine Abschlussarbeit im Ausland verfassen?

    Ja, Masterarbeiten und Dissertationen können auch während eines Austauschsemesters geschrieben werden. Im Learning Agreement wird der Titel der Arbeit festgehalten und von dem/der Betreuer*in bestätigt.

  • Muss ich mich selbst um die Unterkunft im Gastland kümmern? Wenn ja, erfahre ich von der Universität Wien oder meiner Gastuniversität Unterstützung?

    Unter Umständen kann das IO der Gastuniversität Unterstützung bei der Unterkunftssuche bieten. Das IO der Universität Wien kann dabei helfen, Kontakt zu ehemaligen Outgoings herzustellen. Die Universität Wien ist auf der Plattform HousingAnywhere.com vertreten, auf der Sie sich mit Ihrer Uni-Mail-Adresse einloggen können.

  • Wie kann ich mich mit Alumni oder Studierenden der Gastuniversität vernetzen?

    Das IO kann dabei unterstützen, Kontakt zu ehemaligen Outgoings herzustellen. Vor Ort macht es Sinn, sich mit dem Erasmus Student Network (ESN) in Kontakt zu setzen. ESN betreut Austauschstudierende, organisiert für sie Veranstaltungen und hilft dabei, sich mit anderen Austauschstudierenden zu vernetzen.

  • Gibt es über diese Mobilitätsprogramme auch die Möglichkeit im Ausland Praktika zu machen?

    Ja, Studierende können um einen Erasmus+-Zuschuss für ein selbstorganisiertes Praktikum ansuchen. Die verschiedenen Praktikumsvarianten finden Sie hier. Wenden Sie sich bitte in jedem Fall vor verbindlichen Absprachen mit dem Praktikumsgeber und der Unterschrift durch die SPL auf dem LA an die Praktikumsverantwortliche Dr. Alexandra Krause (alexandra.krause@univie.ac.at).

  • Kann ich den Aufenthalt noch absagen, wenn ich den Bewerbungsprozess schon begonnen habe?

    Sollten Sie von der Bewerbung zurücktreten wollen, führen Sie die entsprechenden Schritte in Mobility Online durch.

  • Muss ich eine finanzielle Unterstützung bei Nicht-Erreichen der geforderten ECTS rückerstatten?

    Abgesehen davon, dass das Absolvieren von 30 ECTS-Punkten während des Auslandssemesters vorgesehen ist, sind min. 3 ECTS-Punkte pro Aufenthaltsmonat zu erbringen, andernfalls der Erasmus+-Zuschuss anteilig rückzuerstatten ist. Beachten Sie, dass nur ECTS-Punkte zählen, die tatsächlich an der Universität Wien anerkannt werden.

  • Wie viele ECTS-Punkte muss ich im Ausland absolvieren?

    Das Auslandssemester ist als Vollzeitstudium konzipiert. Dementsprechend wird von den Studierenden erwartet, 30 ECTS-Punkte zu absolvieren. Werden weniger als 3 ECTS-Punkte pro Aufenthaltsmonat absolviert, muss der Erasmus+-Zuschuss anteilig rückerstattet werden.

  • Kann ich den Aufenthalt abbrechen, wenn ich schon vor Ort bin?

    Sollten Sie den Aufenthalt frühzeitig abbrechen wollen/müssen, führen Sie die entsprechenden Schritte in Mobility Online durch.

  • Kann ich den Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern, obwohl ich mich ursprünglich nur für ein Semester beworben habe?

    Ab Studienjahr 2024/25 können nur Aufenthalte im Rahmen eines Joint Programs verlängert werden.

  • Gibt es an meiner Gastuniversität einen Ansprechpartner für mich, wenn es zu irgendwelchen Problemen oder Unklarheiten in meinem Studium kommt?

    Üblicherweise sind die IO der Gastuniversitäten sehr hilfsbereit. Außerdem können Sie auch den/die zuständige Länderkoordinator*in am ZTW kontaktieren.

  • Muss ich nach Abschluss des Auslandssemesters noch etwas beachten?

    Vor Abschluss Ihres Aufenthalts müssen Sie sich von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung unterschreiben lassen. Die Aufenthaltsbestätigung muss dem IO der Universität Wien binnen vier Monaten nach der Rückkehr (persönlich, eingeschrieben per Post; per Email nur, wenn direkt von der Gastuniversität) übermittelt werden. Die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen müssen bis spätestens zwei Monate nach der Rückkehr (bzw. bis 15. November bei Aufenthalten im SS) angerechnet werden.

  • Was passiert, wenn ich nicht so viele ECTS-Punkte absolviert habe wie vorgegeben?

    Werden weniger als 3 ECTS-Punkte pro Aufenthaltsmonat positiv absolviert, muss der Erasmus+-Zuschuss zurückerstattet werden.

  • Wie funktioniert die Anerkennung meiner im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen?

    Senden Sie binnen zwei Monaten ab Rückkehr bzw. bis 15. November bei Aufenthalten im SoSe das aktuelle Learning Agreement, das Originalzeugnis (Transcript of Records), ein aktuelles Studienblatt und das Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ per Mail an die SPL. Nach der Anerkennung müssen das Zeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) und der Anerkennungsbescheid auf Mobility Online hochgeladen werden.

     

     

Länderkoordinator*innen

Folgende Personen sind in unseren Studienrichtungen als FachkoordinatorInnen für ERASMUS zuständig:

  • Argentinien, Spanien: Dipl.-Übers. Dr. Helga Lion (Sprechstunde: Fr. 14:45-15:45)
  • Kroatien: Mag. Azra Prcic (Sprechstunde: Do. 11:15-12:15)
  • Vereinigtes Königreich: Mag. Nina Bellak, Bakk. PhD (Sprechstunde: Do. 13:00-14:00)
  • Schweiz, Belgien (außer Leuven, Gent): Mag. Chantal Niebisch (Sprechstunde: Mi. 16:30-17:30)
  • Frankreich: Mag. Patrick Peyrat (Sprechstunde: Mo.14:00-15:00)
  • Italien, Finnland, Belgien (Leuven, Gent), Deutschland (Leipzig): MMag. Dr. Alexandra Krause (Sprechstunde: Di. 10:00-11:00)
  • Polen: Mag. Joanna Ziemska (Sprechstunde: Mo. 11:20-12:20)
  • Portugal: Dr. Helga Lion Outgoings (Sprechstunde: Fr. 14:45-15:45) und Dr. Claudia Fernandes Incomings (Sprechstunde: Di. 11:15-12:15)
  • Rumänien: Alina Secara, MA PhD (Sprechstunde: Mi. 11.30-12.30)
  • Ukraine und GUS Länder: MMag. Dr. Marija Dabic (Sprechstunde: Di. 10:00-11:00)
  • Tschechien: Mag. Dr. Michaela Kuklova (Sprechstunde: Mo. 13:15-14:15)

Die Modalitäten der Sprechstunden sind je nach aktueller Situation und Vereinbarung unterschiedlich. Um Voranmeldung wird gebeten.

Informationen zum

Erasmus-Programm

Informationen zum Erasmus-Programm finden Sie auf der Website der Internationalen Beziehungen.

Eine aktuelle Liste vereinbarter Erasmus-Plätze finden Sie unter Erasmus-Studierendenmobilität.

Erasmus-Partneruniversitäten

Derzeit bestehen Austauschabkommen auf Student*innen- und Dozent*innenebene mit folgenden Universitäten (da sich Abkommen regelmäßig ändern, bzw. erneuert werden, prüfen Sie bitte immer zur Sicherheit die Verfügbarkeit auf der Mobility Online Plattform):