Willkommen im Informationsbereich für internationale Austauschstudierende der Transkulturellen Kommunikation und Translation der Universität Wien

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um Ihren ERASMUS-Aufenthalt an der Universität Wien in unseren Studienrichtungen Transkulturelle Kommunikation und Translation. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch. Für weitere Fragen bitten wir Sie, jene Länderkoordinator*innen zu kontaktieren, die Ihnen in Ihrem Letter of Acceptance mitgeteilt wurden. 

Bitte lesen Sie auch die für Ihren Aufenthalt relevante Checkliste des International Office, die für Sie wichtige allgemeine Informationen bereitstellt.

Für das Studium in unseren Studienrichtungen sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 für Bachelor-Studierende und C1 für Master-Studierende nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen notwendig.

1. Ansprechpersonen

Länderkoordinator*in

Für spezifische Fragen zu Ihrem Studium in einer unserer Studienrichtungen kontaktieren Sie bitte die Länderkoordinator*innen (= Fachkoordinator*innen am Zentrum für Translationswissenschaft, die für Ihr Herkunftsland zuständig sind). Sie beantworten Fragen zum Learning Agreement, zur Lehrveranstaltungsanmeldung und zu Prüfungen sowie Fragen zu spezifischen Lehrveranstaltungen.

Der Name der für Sie zuständigen Person wurde Ihnen vom International Office nach Ihrer Nominierung zusammen mit Ihrem Letter of Acceptance übermittelt. Falls Sie diese Nachricht nicht erhalten haben sollten, kontaktieren Sie bitte direkt das International Office.

Sollten Sie für Ihre Recherche zu z.B. Ihrer Masterarbeit nach Wien kommen und außerhalb der selbstständigen Recherche auch zusätzliche Betreuung benötigen, besprechen Sie dies bitte so bald wie möglich mit den Länderkoordinator*innen der Universität Wien.


Falls Sie sich bereits in Wien befinden, bitten wir Sie, bei Fragen oder benötigten Unterschriften die angeführten Sprechstunden in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig.

International Office

Für alle allgemeinen Fragen zu Ihrem ERASMUS-Aufenthalt besuchen Sie bitte die Homepage des International Office. Das International Office erhält Ihre Nominierung von Ihrer Heimatuniversität und sendet Ihnen Ihren "Letter of Acceptance" zu. Es ist verantwortlich für Fragen zu Ihrer Zulassung und Ihrem Studierendenausweis, zum Thema Unterkunft, Leben in Wien etc.


2. Lehrangebot und Kurswahl

Vorlesungsverzeichnis

Das Lehrangebot unserer Studienrichtungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie alle Details direkt bei der jeweiligen Lehrveranstaltung angeführt (z.B.: Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Woche, Beginnzeiten, Anzahl der ECTS, Unterrichtssprache etc.). Sollten Sie doch eine noch nähere Beschreibung eines Kurses benötigen, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Länderkoordinatoren. 

Das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester ist ab etwa August bzw. Jänner verfügbar. Sollten Sie z.B. für das Learning Agreement bereits davor einen Überblick benötigen, ziehen Sie als Orientierung bitte das Vorlesungsverzeichnis des Winter- bzw. Sommersemesters des Vorjahres heran. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Lehrveranstaltungen in jedem Semester angeboten werden.

Unsere Lehrveranstaltungen finden in der Regel im Gebäude des Zentrums für Translationswissenschaft, Gymnasiumstraße 50, 1190 Wien statt.

Sprachliche Voraussetzungen

Für das Studium in unseren Studienrichtungen sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 für Bachelor-Studierende und C1 für Master-Studierende nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen notwendig. Es ist kein offizieller Sprachnachweis über dieses Niveau erforderlich, Ihre Heimatuniversität muss in Ihrer Online-Nominierung jedoch bestätigen, dass Sie bei Studienbeginn über das in unserer Studienrichtung verlangte Sprachniveau verfügen.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Heimatuniversität vorgibt, wie viele Lehrveranstaltungen und somit ECTS Sie an der Universität Wien absolvieren sollen.

An der Universität Wien wird zwischen verschiedenen Kurstypen unterschieden. Vorlesungen (VO) sind sogenannte nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Hier besteht keine Anwesenheitspflicht, der Leistungsnachweis wird am Ende des Semesters in der Regel durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung erbracht.
Übungen
(UE), Vorlesungen mit Übungscharakter (VOUE), Proseminare (PS) und Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht. Der Leistungsnachweis erfolgt über regelmäßige Mitarbeit (z.B. Wortmeldungen und die Abgabe von schriftlichen Übungsarbeiten), Referate bzw Zwischentests, das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit bzw. schriftliche und/oder mündliche Schlusstests.

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand einer fünfstufigen Notenskala von 1 (Sehr Gut) bis 5 (Nicht Genügend).

Als Austauschstudierende einer Universität/Fakultät, mit der das Zentrum ein bilaterales Agreement hat, stehen Ihnen alle Lehrveranstaltungen des Zentrums offen. Beachten Sie, dass für alle Sprachen am Zentrum das Anfängerniveau im Bachelorstudium B2 bzw. C1 ist. Bei interlingualen Lehrveranstaltungen ist Deutsch immer Ziel- oder Ausgangssprache.

Bezüglich der Wahl der Lehrveranstaltungen beraten Sie die Länderkoordinator*innen. Details zum Anmeldungsprozedere erfahren Sie weiter unten im entsprechenden Abschnitt.

Studierende, die für ein Bachelorstudium nominiert wurden, können in der Regel auch Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium belegen, sofern sie über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen. Dies ist in jedem Fall im Vorhinein mit den zuständigen Länderkoordinator*innen abzuklären.

Fachfremde Mitbelegung von LVs in unserer Studienrichtung

Austauschstudierende, die nicht für eine der Studienrichtungen am ZTW nominiert wurden und trotzdem gerne Lehrveranstaltungen bei uns besuchen möchten, dürfen Vorlesungen belegen. Eine Abklärung mit den entsprechenden Länderkoordinator*innen ist in diesem Fall nur notwendig, falls für diese Vorlesung(en) eine Unterschrift für das Learning Agreement benötigt wird.

Die fachfremde Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (z.B. Übungen, Seminare) ist im BA nicht möglich, im MA nur nach Absprache mit dem/der Länderkoordinator*in bzw. dem/der Lehrenden.

3. Learning Agreement und Bestätigungen

Learning Agreement

Bitte übermitteln Sie uns zu Beginn Ihres Aufenthaltes ihr Learning Agreement. Hierfür bitten wir Sie, persönlich in die Sprechstunde Ihres/Ihrer Länderkoordinator*in zu kommen.

Sollte Ihre Heimatuniversität das Agreement vor Ihrer Ankunft in Wien unterschrieben haben wollen, bitten wir um Zusendung via Email. Beachten Sie bitte, dass die Länderkoordinatoren*innen während der Sommermonate nicht immer erreichbar sind.

Änderungen des Learning Agreements (Changes) werden von unseren Länderkoordinator*innen bis 30. November bzw. 30. April unterzeichnet.

Bestätigungen anderer Lehrveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass unsere Länderkoordinator*innen grundsätzlich nur Lehrveranstaltungen vom Zentrum für Translationswissenschaft bestätigen können. Für fachfremde Lehrveranstaltungen sollte ein eigenes Learning Agreement vorgelegt werden. Weitere Details zu dieser Thematik finden Sie hier.

Fachspezifische Bestätigungen

Sollten Sie spezielle Formulare von Ihrer Heimatuniversität haben, in denen fachspezifische Informationen wie z.B. Unterrichtssprache zu bestätigen sind, kommen Sie auch hierfür in die Sprechstunden Ihres/er Länderkoordinator*in. Falls auf diesem Formular nur das Datum der An- und Abmeldung im International Office der Universität Wien zu bestätigen ist (certificate of stay), wenden Sie sich direkt an das International Office.

4. Lehrveranstaltungsanmeldung

Anmeldefristen

Sie erhalten noch vor Ihrem Aufenthalt vom International Office der Universität Wien per Email Ihre Matrikelnummer und eine Erklärung, wie Sie Ihren sogenannten u:account aktivieren können, um die Anmeldung für Lehrveranstaltungen vorzunehmen. Die Matrikelnummer heben Sie bitte gut auf. Die Anleitung zur Anmeldung können Sie jedoch ignorieren, da das Anmeldeprozedere am Zentrum für Translationswissenschaft anders als an anderen Instituten geregelt ist und Sie sich als Erasmus-Studierende nicht selbst für Lehrveranstaltungen anmelden können (siehe Anmeldeprozedere). Daher gelten die auf der Website der Universität bzw. des Zentrums angeführten Anmeldefristen für Sie nicht.

Anmeldeprozedere

Zu Beginn eines jeden Semesters findet eine Informationsveranstaltung des Deutsch-Lehrgangs statt, um Ihnen die Auswahl der für Sie geeigneten Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Deutsch zu erleichtern. Das Datum dieser Veranstaltung erfahren Sie von Ihrem/Ihrer Länderkoordinator*in.

Die erfolgreiche Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung wird dadurch angezeigt, dass Sie in U:SPACE den Status "angemeldet" vorfinden (das sollte ein paar Tage nach Abgabe Ihres Formulars der Fall sein). Sollte ein anderer Status angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Länderkoordinator*in.

Abmeldung

Sollten Sie an der Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte ehestmöglich wieder über U:SPACE ab, so kann der Platz eventuell noch jemand anderem zugeteilt werden. Wenn Sie während des Semesters entscheiden, nicht mehr an einer Lehrveranstaltung teilnehmen zu wollen, ist eine Abmeldung über U:SPACE bis 31. Oktober (Wintersemester) bzw 31. März (Sommersemester) möglich. Teilen Sie Ihre Abmeldung auch Ihrem/r Lehrveranstaltungsleiter*in mit.

Ein Versäumnis der Abmeldung kann einen Eintrag der Lehrveranstaltung mit einer negativen Note im Sammelzeugnis zur Folge haben.

5. Prüfungen und Sammelzeugnis

Um an einer Vorlesungsprüfung (VO) teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich über U:SPACE für die jeweilige Prüfung anzumelden. Die Prüfungsanmeldung ist im Normalfall in der Woche vor der Prüfungswoche, die am Ende des Semesters stattfindet, vorzunehmen. Die genauen Fristen finden Sie auf unserer Website.

Wir empfehlen, auch alle Vorlesungen (VO) im Formular, das Sie bei den Länderkoordinatoren einreichen, anzugeben, da Sie durch die Anmeldung automatisch für die jeweiligen Lernplattformen freigeschaltet werden. Sie müssen sich aber trotzdem für die jeweiligen Prüfungstermine – siehe oben – anmelden. 

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für Vorlesungen (VO) werden im Normalfall spätestens bei der ersten Unterrichtseinheit nach Semesterbeginn bekanntgegeben. In der Regel finden die Prüfungen in der letzten Semesterwoche statt.
Die anderen beiden Prüfungswochen am Anfang und in der Mitte des Semesters sind für Sie nicht relevant und betreffen nur Studierende der vorangegangenen Semester.

Sammelzeugnis/Teilnahmebestätigung

Prinzipiell werden alle Noten inkl. Angabe der ECTS innerhalb von einem Monat nach der Prüfung in U:SPACE veröffentlicht. Über U:SPACE können Sie sich Ihr Sammelzeugnis inkl. einer digitalen Signatur bis mindestens Ende April (Wintersemester) bzw. Ende November (Sommersemester) selbst auszudrucken. 

Sollten Sie keine Note, sondern nur eine Teilnahmebestätigung ohne Angabe von ECTS benötigen, besprechen Sie diesen Wunsch bitte unbedingt gleich zu Beginn der Lehrveranstaltung am Anfang des Semesters mit den zuständigen Lehrveranstaltungsleiter*innen.