Unterstellung und Anerkennung laut Verordnung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Unterstellung und Anerkennung laut Verordnung. Die Formulare sind unten am Seitenende zu finden.
Allgemeine Informationen
Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion (Studienplan) auf eine neuere Version des selben Studiums. Zur Unterstellung in ein neues Curriculum kann es in drei Fällen kommen:
- Amtswegig: Der Studienplan, in dem Sie studieren wird durch ein neues Curriculum ersetzt und die Übergangsfrist für den Abschluss im alten Curriculum ist bereits abgelaufen.
- Amtswegig: Sie haben Ihr Studium unterbrochen und bei erneuter Inskription ist ein neuer Studienplan in Kraft. In diesem Fall ist keine Meldung der Unterstellung einzureichen, sondern lediglich das Formular für die Anerkennung der Leistungen.
- Freiwillig: Für Ihr Studium wurde ein novellierter Studienplan eingeführt und Sie möchten Ihr Studium im neuen Curriculum weiterführen und beenden.
Zeitpunkt der freiwilligen Unterstellung:
- Sie können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt den Unterstellungsantrag stellen. Am besten ist es eine Unterstellung dann zu beantragen, wenn die Noten aller in einem Curriculum absolvierten Lehrveranstaltungen, die in das neue Curriculum übernommen werden sollen, bereits eingetragen wurden.
Informationen zum Ablauf der Unterstellung
Eine Unterstellung erfolgt in zwei Schritten.
Schritt 1: Unterstellung in das neue Curriculum
Sie übermitteln an das SSC (ssc.translationswissenschaft@univie.ac.at) die Meldung der Unterstellung. Das SSC schickt die Meldung an die Studienzulassung weiter. Sobald die Unterstellung erfolgt ist, werden Sie darüber per Mail informiert.
Schritt 2: Übertragung der Leistungen laut Anerkennungsverordnung
Nachdem Sie formal zu dem neuen Curriculum gewechselt haben, müssen nun Ihre bisherigen Leistungen gemäß Verordnung in den neuen Studienplan übertragen werden.
- Nach der Benachrichtigung durch die Studienzulassung an Ihren u:account über die erfolgte Unterstellung in das neue Curriculum beantragen Sie einen Übertrag der Leistungen. Dafür füllen Sie bitte das Formular zur Eintragung der Leistungen vom MA Alt auf den MA Neu vollständig aus und senden es an unser StudienServiceCenter ssc.translationswissenschaft@univie.ac.at.
- Wechsel von Schwerpunkt und Sprachkanon: Wenn Sie nach der Unterstellung Ihren Schwerpunkt und Sprachkanon ändern möchten, schicken Sie zusammen mit dem Formular zur Eintragung der Leistungen auch den Antrag Schwerpunktwahl und Sprachenkanon.
- Festlegung Schwerpunkt und Sprachkanon: Wenn Sie die Basiskompetenz Translation A und die Basiskompetenz Translation B im MA Alt absolviert haben und auch Schwerpunkt und Sprachkanon festgelegt haben, wird der Schwerpunkt und Sprachkanon in den MA Neu übernommen.
- Wenn Sie keine oder nur eine der Basiskompetenzen im MA Alt absolviert haben, dann können Ihnen nur die Leistungen für die Module KM01 bis KM03 übertragen werden. Die restlichen Leistungen können erst dann übertragen werden, wenn Sie die beiden Basiskompetenzen absolviert und Schwerpunkt und Sprachkanon festgelegt haben. Hier der Link zum Formular zur Festlegung.
Aktuelle Unterstellungsmöglichkeit/Anerkennung lt. Verordnung
In folgenden Studienprogrammen besteht derzeit die Möglichkeit bzw. die Erfordernis der Unterstellung:
- Ab 1.10.2024 ist eine Unterstellung im Master Translation aus der Version 2015 in die Version 2024 möglich. Das Curriculum Version 2015 läuft mit Stichtag 31.10.2026 aus.
- Seit 1.12.2023 erfolgt die amtwegige Unterstellung im BA Transkulturelle Kommunikation von Version 2016 auf die Version 2020. Wenn Sie vor einer Unterbrechung im Curriculum BA TKK 2016 studiert haben, erfolgt bei der Wiederaufnahme des Studiums amtswegig die Unterstellung auf die Version 2020.