FAQs zur Abfassung der Masterarbeit

/

  • Welches Thema kann ich für meine Arbeit wählen?

    Das Thema der Masterarbeit sollte im Studienschwerpunkt des Masterstudiums liegen: (1) Dialogdolmetschen und Konferenzdolmetschen, (2) Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst, (3) Fachübersetzen und Sprachindustrie.

    Ein Überblick über die Themen bisheriger Defensiones seit 2016 ist hier zu finden.


  • Kann ich auch einen Gegenstand außerhalb der Translationswissenschaft wählen?

    Außerhalb des Schwerpunkts kann eine Arbeit nur geschrieben werden, wenn nachweislich kein/e Betreuer*in im Schwerpunkt zur Verfügung steht

  • Kann ich auch ein Thema wählen, das nicht in meinen Studienschwerpunkt fällt?

    Themen, die über den jeweiligen Schwerpunkt hinausgehen, sind von der SPL zu bewilligen. Die SPL kann Sie in diesem Fall dabei unterstützen, eine adäquate Betreuung zu finden.

  • Ist der Besuch des Masterkolloquiums an die Betreuung gekoppelt?

    Das Masterkolloquium begleitet und unterstützt die Abfassung der Arbeit und sollte daher bei dem*r Betreuer*in der Arbeit besucht werden. Ausnahmefälle sind nach Rücksprache mit und mit Einverständnis der Kolloquiumsleiter*innen und Betreuer*innen möglich.

  • Wie viel Zeit sollte ich für die Abfassung der Masterarbeit einplanen?

    Thema und Umfang der Arbeit sollten so bemessen sein, dass die Arbeit innerhalb von 6 Monaten (Vollzeit) abgeschlossen werden kann. In der Praxis sind jedoch ca. 9 Monate realistisch.Sollten Studierende sich über längere Zeit nicht melden und keine Leistungen erbringen, kann nach schriftlicher Vorwarnung das Betreuungsverhältnis beendet werden.

  • Welche Betreuer*innen kommen für mein Thema infrage?

    Eine Liste mit möglichen Betreuer*innen und den jeweiligen Themenbereichen ist hier finden. Ein Recht auf die Bearbeitung eines bestimmten Themas besteht nicht, wohl aber auf Betreuung.

  • Welchen Umfang sollte die Masterarbeit haben?

    Als Richtwert gilt ca. 100 Seiten inkl. Literaturliste (Formatierung lt. den Richtlinien für die Redaktion (translations-)wissenschaftlicher Arbeiten).

  • Welche formalen Richtlinien gelten für die Abfassung der Arbeit?

    Es gelten die Richtlinien zur Redaktion (translations-)wissenschaftlicher Arbeiten von Pöchhacker, Rogl und Risku in der jeweils auf der ZTW-Website publizierten Fassung. 

  • Muss ich bei Änderung des Titels die Masterarbeit neu anmelden?

    Nein, das ist nur bei Themen- oder Betreuer*innenwechsel notwendig.

  • In welcher Sprache muss oder kann ich die Masterarbeit verfassen?

    Die Arbeit ist grundsätzlich auf Deutsch zu schreiben. In begründeten Ausnahmefällen ist die Abfassung in einer anderen Sprache möglich, dazu ist bereits vor der Themenanmeldung die Zustimmung des*r Betreuers*in und der SPL einzuholen.

  • Wann kann die Masterarbeit eingereicht werden?

    Die Arbeit kann bereits vor positiver Absolvierung aller Prüfungen eingereicht, begutachtet und benotet werden. Nur die Defensio kann erst nach der positiven Absolvierung aller Prüfungen abgehalten werden. Jedenfalls sollte die Arbeit aber erst nach Freigabe durch den*die Betreuer*in eingereicht werden.