Studienabschluss

Um Ihr Masterstudium am Zentrum für Translationswissenschaft abschließen zu können, müssen Sie die relevanten Formulare einreichen.

Rückerstattung des Studienbeitrags

Bei einem Studienabschluss bis 30. April bzw. 30. November (Datum des Zeugnisses und des Verleihungsbescheides) kann ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags eingebracht werden.

Bitte beachten Sie auch, dass nur für das abgeschlossene Studium eine automatische Abmeldung beim Referat für Studienzulassung erfolgt. Weitere Studien, zu denen Sie zugelassen sind, müssen Sie, wenn Sie diese nach Ihrem Abschluss nicht mehr weiter studieren wollen, selbst im Referat für Studienzulassung abmelden. Bei aufrechter Zulassung müssen Sie Studiengebühren bezahlen.