Modulprüfung im Masterstudium Translation
Abhängig vom gewählten Schwerpunkt im Masterstudium Translation können folgende Modulprüfungen absolviert werden:
- Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie Modul 05
- Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie Modul 06
- Schwerpunkt Konferenzdolmetschen
- Schwerpunkt Dialogdolmetschen
Außerdem finden Sie unten auf der Seite:
Modulprüfung im Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie
Modulprüfung im Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie
Kombinierte Modulprüfung Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie Modul 05, schriftliche Prüfung (2 ECTS)
Die Zulassung zur kombinierten Modulprüfung FS Modul 05 setzt sowohl die verbindliche Schwerpunktwahl als auch die verbindliche Wahl des Sprachenkanons voraus.
Anmeldung und Prüfungsantritt
Die Anmeldung zur Prüfung ist erst nach positiver Absolvierung der beiden Übungen UE Rechtsübersetzen (4 ECTS) und UE Wirtschaftsübersetzen (4 ECTS) möglich.
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich. Wenn KandidatInnen nicht erscheinen, sich nicht zeitgerecht abmelden oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen, werden sie nicht beurteilt und von der Studienprogrammleitung für die Anmeldung zum nächsten Termin gesperrt.
Wird die Prüfung angetreten, aber keine Leistung erbracht, erfolgt eine Beurteilung mit „nicht genügend“.
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen, wird die Prüfung
ebenso mit „nicht genügend“ beurteilt.
Prüfungsziel
Die Studierenden sollen nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, ein auftragsadäquates Produkt abzuliefern, nachdem sie selbstständig eine fach- und themenspezifische Recherche durchgeführt haben.
Zur Bewältigung der Prüfung ist nicht der individuelle Lernfortschritt entscheidend, sondern die Erreichung der für die beiden Übungen UE Rechtsübersetzen (4 ECTS) und UE Wirtschaftsübersetzen (4 ECTS) definierten Lernziele.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (2 ECTS).
Empfohlen wird eine vorbereitende selbstständige fach- und themenspezifische Recherche. Dafür wird allen Studierenden 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ein eng umrissenes Thema aus den Bereichen Recht oder Wirtschaft bekannt gegeben. Dieses ist für alle Sprachen gleich. Im Rahmen der selbstständigen fach- und themenspezifischen Recherche kann beispielsweise eine Recherchedokumentation mit Glossar erstellt werden, diese fließt jedoch nicht in die Benotung ein.
1. Sprachkombination A-B
Zeitrahmen: 4 Stunden (ca. 2 Stunden pro Sprachrichtung)
Textlänge: 2.500–2.750 Zeichen (ohne Leerzeichen) pro Auftrag und Sprachrichtung
Hilfsmittel: Wörterbücher, zur Vorbereitung erstellte Glossare, keine elektronischen Hilfsmittel, keine CAT-Systeme
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
· Fachübersetzen Recht und Wirtschaft aus A- in die B-Sprache und
· Fachübersetzen Recht und Wirtschaft B- in die A-Sprache
2. Sprachkombination A-Bx-By
Zeitrahmen: 4 Stunden (ca. 2 Stunden pro Sprachrichtung)
Textlänge: 2.500–2.750 Zeichen (ohne Leerzeichen) pro Auftrag und Sprachrichtung
Hilfsmittel: Wörterbücher, zur Vorbereitung erstellte Glossare, keine elektronischen Hilfsmittel, keine CAT-Systeme
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
· Fachübersetzen Recht und Wirtschaft aus A- in die Bx-Sprache und
· Fachübersetzen Recht und Wirtschaft Bx- in die A-Sprache
PrüferInnen
Lehrende aus den Bereichen Basiskompetenz Translation A, Rechts- und Wirtschaftsübersetzen sowie Übersetzen Technik, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften bzw. Lehrende, die als ÜbersetzerInnen tätig sind oder über einen entsprechenden Kompetenznachweis verfügen.
Bewertung der einzelnen Prüfungsteile
Die einzelnen Prüfungsteile werden nach der fünfteiligen Notenskala (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend) beurteilt.
Wird ein Prüfungsteil (Sprachrichtung) nicht bestanden, so ist nur dieser zu wiederholen. Sobald alle Prüfungsteile positiv absolviert wurden, gilt die Modulprüfung und somit das gesamte Modul als absolviert. Wurde bei einem der Prüfungsteile der vierte Antritt negativ beurteilt, so ist auch eine Wiederholung der restlichen Prüfungsteile ausgeschlossen. Die viermalige negative Beurteilung eines Prüfungsteils führt zum Ausschluss vom Studium.
Prüfungsverwaltung
Die einzelnen Prüfungsteile werden in einem Prüfungsprotokoll erfasst, in das die Noten der Prüfungsteile eingetragen werden. Die Noten der einzelnen Prüfungsteile scheinen im Sammelzeugnis auf.
Kombinierte Modulprüfung Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie Modul 06, schriftliche Prüfung (2 ECTS)
Die Zulassung zur kombinierten Modulprüfung FS Modul 06 setzt sowohl die verbindliche Schwerpunktwahl als auch die verbindliche Wahl des Sprachenkanons voraus.
Anmeldung und Prüfungsantritt
Die Anmeldung zur Prüfung ist erst nach positiver Absolvierung der beiden Übungen UE Übersetzen Technik und Naturwissenschaften (4 ECTS) und UE Übersetzen Geisteswissenschaften (4 ECTS) möglich.
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich. Wenn KandidatInnen nicht erscheinen, sich nicht zeitgerecht abmelden oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen, werden sie nicht beurteilt und von der Studienprogrammleitung für die Anmeldung zum nächsten Termin gesperrt.
Wird die Prüfung angetreten, aber keine Leistung erbracht, erfolgt eine Beurteilung mit „nicht genügend“.
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen, wird die Prüfung
ebenso mit „nicht genügend“ beurteilt.
Prüfungsziel
Die Studierenden sollen nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, ein auftragsadäquates Produkt abzuliefern, nachdem sie selbstständig eine fach- und themenspezifische Recherche durchgeführt haben.
Zur Bewältigung der Prüfung ist nicht der individuelle Lernfortschritt entscheidend, sondern die Erreichung der für die beiden Übungen UE Rechtsübersetzen (4 ECTS) und UE Wirtschaftsübersetzen (4 ECTS) definierten Lernziele.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (2 ECTS).
Empfohlen wird eine vorbereitende selbstständige fach- und themenspezifische Recherche. Dafür wird allen Studierenden 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ein eng umrissenes Thema aus den Bereichen Recht oder Wirtschaft bekannt gegeben. Dieses ist für alle Sprachen gleich. Im Rahmen der selbstständigen fach- und themenspezifischen Recherche kann beispielsweise eine Recherchedokumentation mit Glossar erstellt werden, diese fließt jedoch nicht in die Benotung ein.
1. Sprachkombination A-B
Zeitrahmen: 4 Stunden (ca. 2 Stunden pro Sprachrichtung)
Textlänge: 2.500–2.750 Zeichen (ohne Leerzeichen) pro Auftrag und Sprachrichtung
Hilfsmittel: Wörterbücher, zur Vorbereitung erstellte Glossare, keine elektronischen Hilfsmittel, keine CAT-Systeme
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
· Fachübersetzen Technik, Geistes u. Naturwissenschaften A- in die B-Sprache und
· Fachübersetzen Technik, Geistes u. Naturwissenschaften B- in die A-Sprache
2. Sprachkombination A-Bx-By
Zeitrahmen: 4 Stunden (ca. 2 Stunden pro Sprachrichtung)
Textlänge: 2.500–2.750 Zeichen (ohne Leerzeichen) pro Auftrag und Sprachrichtung
Hilfsmittel: Wörterbücher, zur Vorbereitung erstellte Glossare, keine elektronischen Hilfsmittel, keine CAT-Systeme
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
· Fachübersetzen Technik, Geistes- u. Naturwissenschaften Deutsch in die By-Sprache und
· Fachübersetzen Technik, Geistes- und Naturwissenschaften By-Sprache ins Deutsche
Prüfer*innen
Lehrende aus den Bereichen Basiskompetenz Translation A, Rechts- und Wirtschaftsübersetzen sowie Übersetzen Technik, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften bzw. Lehrende, die als ÜberetzerInnen tätig sind oder über einen entsprechenden Kompetenznachweis verfügen.
Bewertung der einzelnen Prüfungsteile
Die einzelnen Prüfungsteile werden nach der fünfteiligen Notenskala (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend) beurteilt.
Wird ein Prüfungsteil (Sprachrichtung) nicht bestanden, so ist nur dieser zu wiederholen. Sobald alle Prüfungsteile positiv absolviert wurden, gilt die Modulprüfung und somit das gesamte Modul als absolviert. Wurde bei einem der Prüfungsteile der vierte Antritt negativ beurteilt, so ist auch eine Wiederholung der restlichen Prüfungsteile ausgeschlossen. Die viermalige negative Beurteilung eines Prüfungsteils führt zum Ausschluss vom Studium.
Prüfungsverwaltung
Die einzelnen Prüfungsteile werden auf einem Prüfungsprotokoll erfasst, in das die Noten der Prüfungsteile eingetragen werden. Die Noten der einzelnen Prüfungsteile scheinen im Sammelzeugnis auf.
Modulprüfung im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen
Modulprüfung im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen
Kombinierte Modulprüfung Schwerpunkt Konferenzdolmetschen Modul TR-KD-06
mündliche Prüfung (2 ECTS)
Die Zulassung zur kombinierten Modulprüfung KD Modul 06 setzt sowohl die verbindliche Schwerpunktwahl als auch die verbindliche Wahl des Sprachenkanons voraus.
Anmeldung und Prüfungsantritt
Die Anmeldung zur Prüfung ist erst nach positiver Absolvierung von Modul TR-01 und der beiden Übungen UE Konferenzdolmetschen I (4 ECTS) und UE Konferenzdolmetschen II (4 ECTS) möglich.
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich. Wenn KandidatInnen nicht erscheinen, sich nicht zeitgerecht abmelden oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen, werden sie nicht beurteilt und von der Studienprogrammleitung für die Anmeldung zum nächsten Termin gesperrt.
Wird die Prüfung angetreten, aber keine Leistung erbracht, erfolgt eine Beurteilung mit „nicht genügend“.
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen, wird die Prüfung ebenso mit „nicht genügend“ beurteilt.
Prüfungsziel
Die Studierenden sollen ihre Kompetenzen als DolmetscherInnen in realitätsnahen Konferenz- und Vortragssituationen nachweisen, nachdem sie selbstständig eine fach-und themenspezifische Recherche durchgeführt haben.
Zur Bewältigung der Prüfung ist nicht der individuelle Lernfortschritt entscheidend, sondern die Erreichung der für die beiden Übungen UE Konferenzdolmetschen I (4 ECTS) und UE Konferenzdolmetschen II (4 ECTS) definierten Lernziele
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (2 ECTS).
Empfohlen wird eine vorbereitende selbstständige fach- und themenspezifische Recherche. Dafür wird Studierenden spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin ein Fachgebiet pro Dolmetschmodus, dem die vorgesehenen Kommunikationssituationen zuordenbar sind, bekannt gegeben.
Sprachkombination A-B-C
Konsekutivdolmetschen aus der A- in die B-Sprache
sowie
Konsekutivdolmetschen aus der B- in die A-Sprache
sowie
Konsekutivdolmetschen aus der C-Sprache ins Deutsche
und
Simultandolmetschen aus der A- in die B-Sprache
sowie
Simultandolmetschen aus der B- in die A-Sprache
sowie
Simultandolmetschen aus der C-Sprache ins Deutsche
Sprachkombination A-B-Cx-Cy
Konsekutivdolmetschen aus der A- in die B-Sprache
sowie
Konsekutivdolmetschen aus der B- in die A-Sprache
sowie
Konsekutivdolmetschen aus der Cx-Sprache ins Deutsche
und
Simultandolmetschen aus der A- in die B-Sprache
sowie
Simultandolmetschen aus der B- in die A-Sprache
sowie
Simultandolmetschen aus der Cx-Sprache ins Deutsche
Sprachkombination A-Cx-Cy-Cz
Konsekutivdolmetschen aus der Cx-Sprache ins Deutsche
sowie
Konsekutivdolmetschen aus der Cy-Sprache ins Deutsche
und
Simultandolmetschen aus der Cx-Sprache ins Deutsche
sowie
Simultandolmetschen aus der Cy-Sprache ins Deutsche
Durchführung
Die öffentliche Prüfung wird von einem Prüfungssenat aus zwei PrüferInnen abgenommen (Lehrenden aus dem Bereich Dolmetschen bzw. Lehrenden, die als DolmetscherInnen tätig sind oder über einen entsprechenden Kompetenznachweis verfügen). Die für die Prüfung in Frage kommenden PrüferInnen werden von der Studienprogrammleitung bekannt gegeben. Die konkrete Prüfungszuteilung wird am Prüfungstag bekannt gegeben.
Die Prüfungsteile werden in Konsekutiv- und Simultandolmetschen aufgeteilt und finden an 2 oder 3 Tagen statt. Beim Erstantritt sind in Simultan- bzw. Konsekutivdolmetschen jeweils alle drei Prüfungsteile bei den Sprachkombinationen A-B-C und A-B-Cx-Cy bzw. alle zwei Prüfungsteile bei der Sprachkombination A-Cx-Cy-Cz zu absolvieren. Bei einer negativen Beurteilung sind beim nächsten Antritt jene Teile zu wiederholen, die nicht bestanden wurden.
Für Simultandolmetschen gilt:
• Prüfungsdauer im Rahmen einer Konferenz- bzw. Redesimulation: 9 bis 10 Minuten, bei längeren Dolmetscheinsätzen (aus dem Deutschen) sind ist jeweils besten Dolmetschleistung im Ausmaß von durchgehend 10 Minuten von zwei PrüferInnen für die Beurteilung heranzuziehen.
• Die Gesamtdauer der Konferenz- bzw. Redesimulation aus dem Deutschen hat ca. 12 bis 40 Minuten zu betragen (die tatsächliche Länge hängt von der Anzahl der Kandidat*innen ab).
• Für alle Prüfungsteile aus dem Bereich Simultandolmetschen werden (entweder bereits vorhande oder für den Prüfungszweck angefertigte) Videoaufzeichnungen als Ausgangstexte verwendet.
Für Konsekutivdolmetschen gilt:
• Prüfungsdauer pro Sprachrichtung: 5 bis 6 Minuten am Stück
• Für die Prüfungsteile aus dem Bereich Konsekutivdolmetschen werden schriftliche Texte/Manuskript, die vor Ort live vorgetragen werden, als Ausgangstexte verwendet.
Bewertung der einzelnen Prüfungsteile
Die einzelnen Prüfungsteile werden nach der fünfteiligen Notenskala (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend) beurteilt.
Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile beträgt bei Studierenden mit den Sprachkombinationen A-B-C und A-B-Cx-Cy je 0,33 pro Prüfungsteil, bei Studierenden mit der Sprachkombination A-Cx-Cy-Cz je 0,5 pro Prüfungsteil.
Pro Prüfungsteil wird eine Note vergeben, die sich aus den Beurteilungen der beiden PrüferInnen zusammensetzt.
Sind alle sechs bzw. vier Prüfungsteile positiv absolviert, gilt die mündliche Modulprüfung (2 ECTS) und somit das Modul als absolviert. Die Modulnote errechnet sich aus den Noten der beiden Modul-Lehrveranstaltungen (je 4 ECTS) und der Note der Modulprüfung (2 ECTS).
Werden ein oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden, gilt die mündliche Modulprüfung als nicht absolviert und es kann keine Modulnote berechnet werden.
Zu wiederholen sind nur jene Prüfungsteile, die negativ beurteilt wurden. Sobald alle Prüfungsteile positiv absolviert wurden, gilt die mündliche Modulprüfung und somit das gesamte Modul als absolviert. Wurde bei einem der Prüfungsteile der vierte Antritt negativ beurteilt, so ist auch eine Wiederholung der restlichen Prüfungsteile ausgeschlossen. Dies führt zum Ausschluss vom Studium.
Prüfungsverwaltung
Die einzelnen Prüfungsteile werden in einem Prüfungsprotokoll erfasst, in das die Noten der Prüfungsteile eingetragen werden. Die Noten der einzelnen Prüfungsteile scheinen im Sammelzeugnis auf.
Modulprüfung im Schwerpunkt Dialogdolmetschen
Kombinierte Modulprüfung Schwerpunkt Dialogdolmetschen Modul TR-DD-06
mündliche Prüfung (2 ECTS)
Die Zulassung zur kombinierten Modulprüfung DD Modul 06 setzt sowohl die verbindliche Schwerpunktwahl als auch die verbindliche Wahl des Sprachenkanons voraus.
Anmeldung und Prüfungsantritt
Die Anmeldung zur Prüfung ist erst nach positiver Absolvierung von Modul TR-01 und der beiden Übungen UE Dialogdolmetschen I (4 ECTS) und UE Dialogdolmetschen II (4 ECTS) möglich.
Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich. Wenn KandidatInnen nicht erscheinen, sich nicht zeitgerecht abmelden oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen, werden sie nicht beurteilt und von der Studienprogrammleitung für die Anmeldung zum nächsten Termin gesperrt.
Wird die Prüfung angetreten, aber keine Leistung erbracht, erfolgt eine Beurteilung mit „nicht genügend“.
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen, wird die Prüfung ebenso mit „nicht genügend“ beurteilt.
Prüfungsziel
Die Studierenden sollen ihre Kompetenzen als DolmetscherInnen in realitätsnahen Dialogsituationen mit authentischen Rollen nachweisen, nachdem sie selbstständig eine fach- und themenspezifische Recherche durchgeführt haben.
Zur Bewältigung der Prüfung ist nicht der individuelle Lernfortschritt entscheidend, sondern die Erreichung der für die beiden Übungen UE Dialogdolmetschen I (4 ECTS) und UE Dialogdolmetschen II (4 ECTS) definierten Lernziele.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (2 ECTS).
Empfohlen wird eine vorbereitende selbstständige fach- und themenspezifische Recherche. Dafür werden Studierenden spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin die jeweiligen Fachgebiete, denen die vorgesehenen dialogischen Situationen zuordenbar sind, bekannt gegeben.
1. Sprachkombination A-B
Zeitrahmen: ca. 20 Minuten (Gesamtgesprächsdauer inkl. Dolmetschung)
Dolmetschung einer dialogischen Situation aus der A- in die B-Sprache und aus der B- in die ASprache
2. Sprachkombination A-Bx-By
Zeitrahmen: pro Prüfungsteil ca. 20 Minuten Gesamtgesprächsdauer inkl. Dolmetschung (gesamt für beide Prüfungsteile ca. 40 Minuten Gesamtgesprächsdauer inkl. Dolmetschung)
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
• Dolmetschung einer dialogischen Situation aus der A- in die Bx-Sprache und aus der Bx- in die A-Sprache und • Dolmetschung einer dialogischen Situation aus dem Deutschen in die By-Sprache und aus der By-Sprache ins Deutsche
Durchführung für beide Sprachkombinationen (A-B und A-Bx-By)
Die Gesprächssequenzen reichen von einzelnen Sätzen bis zu Redeeinheiten mit einer Dauer von 5–8 Minuten, die konsekutiv mit Notizen gedolmetscht werden. Es sind auch Passagen vorzusehen, in denen Flüsterbzw. Vom-Blatt-Dolmetschen zum Einsatz kommen.
Für A-Bx-By gilt zusätzlich: Insgesamt sind mindestens 5 Minuten in die Bx- bzw. By- Sprache und mindestens 5 Minuten aus der Bx- bzw. By-Sprache bzw. insgesamt mindestens 5 Minuten aus der A- in die Bx-Sprache sowie aus der Bx- in die A-Sprache und aus Deutsch in die By-Sprache sowie aus der By-Sprache ins Deutsche zu dolmetschen.
Die öffentliche Prüfung wird von einem Prüfungssenat aus drei PrüferInnen abgenommen (Lehrenden aus dem Bereich Dolmetschen bzw. Lehrenden, die als DolmetscherInnen tätig sind oder über einen entsprechenden Kompetenznachweis verfügen). Die für die Prüfung in Frage kommenden PrüferInnen werden von der Studienprogrammleitung bekannt gegeben. Die konkrete Prüfungszuteilung wird am Prüfungstag bekannt gegeben.
Bei der Sprachkombination A-Bx-By können die beiden Prüfungsteile am selben Tag stattfinden. Beim Erstantritt sind alle Prüfungsteile zu absolvieren.
Bewertung der Prüfung (Sprachkombination A-B) und der einzelnen Prüfungsteile (Sprachkombination A-Bx-By)
Die Prüfung bzw. einzelne Prüfungsteile werden nach der fünfteiligen Notenskala (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend) beurteilt. Die Dolmetschung muss in beide Sprachrichtungen positiv sein, damit der entsprechende Prüfungsteil positiv beurteilt werden kann.
Regelung für die Modulprüfung in der Sprachkombination A-Bx-By:
Sind beide Prüfungsteile in der Sprachkombination A-Bx-By positiv absolviert, gilt die mündliche Modulprüfung (2 ECTS) und somit das Modul als absolviert. Die Modulnote errechnet sich aus den Noten der beiden Modul-Lehrveranstaltungen (je 4 ECTS) und der Note der Modulprüfung (2 ECTS). Wird ein Prüfungsteil in der Sprachkombination A-Bx-By nicht bestanden, gilt die mündliche Modulprüfung und somit das Modul als nicht absolviert und es kann keine Modulnote berechnet werden. Wiederholt werden müssen nur jene Prüfungsteile, die negativ beurteilt wurden.
Wurde bei einem der Prüfungsteile der vierte Antritt negativ beurteilt, so ist auch eine Wiederholung des zweiten Prüfungsteils ausgeschlossen. Die viermalige negative Beurteilung eines Prüfungsteils führt zum Ausschluss vom Studium.
Anmeldeformulare für die Modulprüfung
Anmeldeformulare für die Modulprüfung Fachübersetzen
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Anmeldeformulare für die Modulprüfung Konferenzdolmetschen
Anmeldeformulare für die Modulprüfung Dialogdolmetschen
Für die Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular + STUDIENBLATT.
Prüfungsbestimmungen für die Modulprüfungen im Masterstudium Translation
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Prüfer*innen bei Modulprüfungen
Prüfer*innen für die Modulprüfung Fachübersetzen und Sprachindustrie
Recht und Wirtschaft (TR-FS-05)
Technik, Geistes- und Naturwissenschaften (TR-FS-06)
Sprache(n) | Name Prüfer*innen |
---|---|
B/K/S | Imsirovic, Prcic, Simicevic |
Chinesisch | Sun |
Englisch | Rennert, Ripplinger, Sinclair, Zigo |
Französisch | Hetzel, Preiner, Schmitt |
Italienisch | Platter, Singer (Italienisch ins Deutsche) |
Japanisch | Yamamoto |
Polnisch | Bidas, Gugulski, Wilhelmi, Wolborska Lauter, Ziemska |
Portugiesisch | Fischer-Natlacen, Zuccato |
Rumänisch | Cletiu, Hirschvogl |
Russisch | Dabic, Melnychenko |
Spanisch | Jacinto-Jaen, Lion, Radgam |
Tschechisch | Koller, Vintr |
Ungarisch | Fröhlich, Krajcso |
Prüfer*innen für die Modulprüfung Konferenz- und Dialogdolmetschen
Stand: 13.09.2022, alphabetisch
Anmerkung: Kursiv sind Prüfer*innen aus anderen Sprachbereichen angeführt, die für die genannten Sprachen zusätzlich als Prüfer*innen fungieren können.
Sprache(n) | Name Prüfer*innen |
---|---|
B/K/S | Imsirovic, Markovic-Mulaomerovic, Mikic, Tockner Glova Dabic |
Chinesisch (DD) | Chai, Li |
Englisch | Berger, Kreuer, Pöchhacker, J. Pöllabauer, Rennert, Ripplinger, Scheifinger, Sinclair, Žigo Awwad, Dabic, Fischer-Natlacen, Koderhold, Krause, Pasch, Reithofer-Winter, Tabery, Wilhelmi |
Französisch | Awwad, Niebisch, Schmitt, Schnitzer Grübl, Koderhold, Krause, Kreuer, Scheifinger, Ziemska, Žigo |
Italienisch | Iacono, Reithofer-Winter, Singer, Voncina Hirschvogl, Krause, Platter, Žigo |
Polnisch | Bidas, Wilhelmi, Wolborska-Lauter, Ziemska |
Portugiesisch | Fischer-Natlacen, Zuccato Lion |
Rumänisch | Cletiu, Clodi, Hirschvogl Reithofer-Winter |
Russisch | Dabic, Koderhold |
Spanisch | Bankhamer, Coll, Lion Iacono, Fischer-Natlacen, Kreuer, Reithofer-Winter, Rennert, Tabery, Žigo |
Tschechisch | Baxant-Cejnar, Koller, Sinclair |
Ungarisch | Fröhlich, Nyári, Pasch, Trubel, Zimre |