Praktika im Masterstudium Translation
Praktika im Masterstudium Translation
Curriculare Verankerung
In den Schwerpunkten FS, LKM und DD des Mastercurriculums „Translation“ ist im Modul „Arbeitspraxis“ des gewählten Schwerpunkts ein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Für den Schwerpunkt KD ist im Curriculum kein verpflichtendes externes Praktikum vorgesehen. Die Konferenzsimulation ersetzt für den Schwerpunkt KD das externe Praktikum. Praktika können für den Schwerpunkt KD nur auf freiwilliger Basis absolviert werden und sind nicht für die IFV anrechenbar.
Anrechenbarkeit
Anfragen zur Anrechenbarkeit sämtlicher curricularer Praktika (Schwerpunkte FS, LKM und DD) sind in jedem Fall VOR Antritt des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte des ZTW, Frau Dr. Alexandra Krause zu richten. Studierende, die den Schwerpunkt FS gewählt haben, müssen sich in jenem Semester zur Lehrveranstaltung „Berufspraktikum“ anmelden, in dem sie voraussichtlich das Praktikum abschließen werden, um bewertet zu werden. Stichdatum für das Praktikumsende ist jeweils der 31. Jänner für das Wintersemester und der 30. Juni für das Sommersemester. Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, können erst im nachfolgenden Semester bewertet bzw. angerechnet werden. Zeitabläufe und Termine sind ebenfalls mit Frau Dr. Krause abzusprechen.
Als Faustregel gilt, dass etwa 80% der 200 Stunden studienrelevant sein müssen. Die Anrechenbarkeit setzt nicht unbedingt voraus, dass die Tätigkeit ausschließlich einem der Schwerpunkte zuzuordnen ist. Für die Anrechnung ist nach Absolvierung des Praktikums eine Bestätigung des Praktikumsgebers/der Praktikumsgeberin notwendig, aus der Zeitraum, Stundenausmaß und Art der ausgeübten Tätigkeiten inkl. Sprachen hervorgehen. Ein Praktikumsbericht, den Sie bei Frau Dr. Krause erhalten, ist ebenfalls auszufüllen.
Bei Praktika im Bereich Dialogdolmetschen werden auch Vorbereitungs-, Recherchentätigkeiten usw. in den Workload eingerechnet.
Teilpraktika
Teilpraktika sind auch zu verschiedenen Zeitpunkten möglich, können aber erst dann an Hand der einzelnen Praktikumsbestätigungen zur Anrechnung gebracht bzw. mit „+“ bewertet werden, wenn das gesamte verlangte Stundenausmaß erreicht ist.
Auslandspraktikum
Praktika können sowohl in Österreich als auch in anderen EU-Ländern, aber auch außerhalb der EU absolviert werden. Wenn Sie sich für ein Praktikum in einem EU-Land entscheiden, besteht die Möglichkeit, zeitgerecht eine Förderung für so genannte Erasmus+ Praktika beim Büro für Internationale Beziehungen zu beantragen. Erasmus+ Praktika werden auch dann als solche anerkannt und gefördert, wenn sie nicht angerechnet werden können, sondern nach Absprache mit Frau Dr. Krause von der SPL als studienrelevant bestätigt werden. In diesem Fall ist ein Eintrag im Diploma Supplement vorgesehen.
Selbstständige Suche nach Praktikumsplätzen
Studierende suchen sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Praktikumsplätze direkt vermitteln. Die Praktikumsbeauftragte steht aber gerne mit Tipps unterstützend zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden FAQs.