Praktika im Masterstudium Translation

Praktika im Masterstudium Translation

Curriculare Verankerung

In den Schwerpunkten FS, LKM und DD des Mastercurriculums „Translation“ ist im Modul „Arbeitspraxis“ des gewählten Schwerpunkts ein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Für den Schwerpunkt KD ist im Curriculum kein verpflichtendes externes Praktikum vorgesehen. Die Konferenzsimulation ersetzt für den Schwerpunkt KD das externe Praktikum. Praktika können für den Schwerpunkt KD nur auf freiwilliger Basis absolviert werden und sind nicht für die IFV anrechenbar.

Anrechenbarkeit

Anfragen zur Anrechenbarkeit sämtlicher curricularer Praktika (Schwerpunkte FS, LKM und DD) sind in jedem Fall VOR Antritt des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte des ZTW, Frau Dr. Alexandra Krause (alexandra.krause@univie.ac.at), zu richten. Studierende, die den Schwerpunkt FS gewählt haben, müssen sich in jenem Semester zur Lehrveranstaltung „Berufspraktikum" anmelden, in dem sie voraussichtlich das Praktikum abschließen werden, um bewertet zu werden. Stichdatum für das Praktikumsende ist jeweils der 31. Jänner für das Wintersemester und der 30. Juni für das Sommersemester. Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, können erst im nachfolgenden Semester bewertet bzw. angerechnet werden. Zeitabläufe und Termine sind ebenfalls mit Frau Dr. Krause abzusprechen.

Es können unter Umständen auch Praktika, die bereits vor Zulassung zum Master Translation absolviert wurden und translatorische Tätigkeiten umfassten, angerechnet werden. Beachten Sie, dass seit 01.10.2022 die Anrechnung solcher Praktika bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab Zulassung zum Master beantragt werden muss. Aus administrativen Gründen kommt diese "Zweisemesterfrist" im Einvernehmen mit dem Studienpräses/Rektorat erst ab dem 01.10.2023 zur Anwendung.

Als Faustregel gilt, dass etwa 80% der 200 Stunden studienrelevant sein müssen. Die Anrechenbarkeit setzt nicht unbedingt voraus, dass die Tätigkeit ausschließlich einem der Schwerpunkte zuzuordnen ist. Für die Anrechnung ist nach Absolvierung des Praktikums eine Bestätigung des Praktikumsgebers/der Praktikumsgeberin notwendig, aus der Zeitraum, Stundenausmaß und Art der ausgeübten Tätigkeiten inkl. Sprachen hervorgehen. Ein Praktikumsbericht, den Sie bei Frau Dr. Krause erhalten, ist ebenfalls auszufüllen.

Bei Praktika im Bereich Dialogdolmetschen werden auch Vorbereitungs-, Recherchentätigkeiten usw. in den Workload eingerechnet.

Kontaktieren Sie bitte zeitgerecht die Praktikumsbeauftragte des ZTW, Frau Dr. Alexandra Krause (alexandra.krause@univie.ac.at), um eine allfällige Anrechenbarkeit abzuklären.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen finden Sie hier.

Teilpraktika

Teilpraktika sind auch zu verschiedenen Zeitpunkten möglich, können aber erst dann an Hand der einzelnen Praktikumsbestätigungen zur Anrechnung gebracht bzw. mit „+“ bewertet werden, wenn das gesamte verlangte Stundenausmaß erreicht ist.

Auslandspraktikum

Praktika können sowohl in Österreich als auch in anderen EU-Ländern, aber auch außerhalb der EU absolviert werden. Wenn Sie sich für ein Praktikum in einem EU-Land entscheiden, besteht die Möglichkeit, zeitgerecht eine Förderung für so genannte Erasmus+ Praktika beim Büro für Internationale Beziehungen zu beantragen. Erasmus+ Praktika werden auch dann als solche anerkannt und gefördert, wenn sie nicht angerechnet werden können, sondern nach Absprache mit Frau Dr. Krause von der SPL als studienrelevant bestätigt werden. In diesem Fall ist ein Eintrag im Diploma Supplement vorgesehen.

Selbstständige Suche nach Praktikumsplätzen

Studierende suchen sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Praktikumsplätze direkt vermitteln. Die Praktikumsbeauftragte steht aber gerne mit Tipps unterstützend zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden FAQs.

Videos zu den Praktikumserfahrungen unserer Studierenden

Wenn Sie sich einen ersten Eindruck von verschiedenen Praktikumsplätzen, die ZTW-Studierenden offenstehen, machen wollen, klicken Sie auf die Kurzvideos, in denen Kolleg*innen von Ihren Praktikumserfahrungen berichten.

 FAQ zu Praktika im Masterstudium Translation

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  • Muss ich das Praktikum vorweg, also vor Praktikumsbeginn, genehmigen lassen?

    Ja, bitte dazu direkt an Frau Dr. Krause per E-Mail wenden.

  • Wie viele Stunden müssen insgesamt für das curriculare Praktikum absolviert werden?

    200 Stunden = 8 ECTS.

  • Kann das Praktikum auch in mehreren Institutionen/Büros usw. absolviert werden oder müssen die 200 Stunden nur bei einem/einer einzigen Arbeitgeber/in absolviert werden?

    Ja, es sind auch Teilpraktika möglich, allerdings sind auch diese vorweg von Frau Dr. Krause zu genehmigen. Nach Ausfüllen des Praktikumsberichts und Vorlage der von dem/der Arbeit- bzw. Praktikumsgeber/in ausgestellten Praktikumsbestätigung wird durch Frau Dr. Krause eine provisorische Bestätigung für die Teilpraktika ausgestellt. Sobald die verlangten 200 Stunden = 8 ECTS erreicht sind, wird das Praktikum bewertet (FS) bzw. bekommen Sie eine Gesamtbestätigung zur Vorlage bei der SPL für die Anrechnung (Schwerpunkt LKM und DD).

  • Ist eine Bewertung des Praktikums (+) für den Schwerpunkt FS auch ohne Anmeldung zu der Lehrveranstaltung „Berufspraktikum FS“ möglich?

    Nein, dies ist nicht möglich.

  • Kann ich die Erasmus+-Förderung für ein Praktikum beantragen, obwohl ich mit Erasmus+ schon im Ausland war?

    Ja, Sie haben pro Studienzyklus (BA, MA) Recht auf insgesamt 12 Monate Erasmus+-Förderung.  Diese können Sie für verschiedene Erasmus+-Initiativen nacheinander beanspruchen, also Studienaufenthalte, Praktika usw. Ein Erasmus+-Studienaufenthalt an einer Partneruniversität und eine Praktikumstätigkeit gleichzeitig sind nicht zulässig.

  • Auf der Erasmus+-Seite steht man muss mindestens 3 ECTS pro Monat bekommen können. Für die LV Berufspraktikum gibt es aber nur 8 ECTS, mein Praktikum dauert aber länger. Bekomme ich den Erasmus+-Zuschuss nur für die 2,5 Monate (ca. 8 ECTS = 200 Stunde

    Es gibt die Möglichkeit eines "gemischten" Praktikums, das aus Pflichtpraktikum (8 ECTS) und studienrelevantem Praktikum (übrige Zeit) besteht und bei dem der OeAD die gesamte Zeit bezuschusst. Im Formular ist in Tabelle B die Rubrik "the internship is embedded" anzukreuzen und es werden 8 ECTS eingetragen. Das Erasmusbüro der Universität Wien leitet den Antrag dann auf Grund der Daten (Gesamtzeitspanne) als "gemischtes" Praktikum an den OeAD weiter.

  • Muss ich mich für die Lehrveranstaltung „Berufspraktikum FS“ anmelden, wenn ich die Schwerpunkt LKM oder DD gewählt habe?

    Nein, dies ist nicht notwendig. Allerdings bleibt das Prozedere – Vorweggenehmigung, Praktikumsbericht, Praktikumsbestätigung, usw. – über Frau Dr. Krause gleich.

  • Was muss in der Praktikumsbestätigung durch den/die Praktikumsgeber/in drin stehen?

    Die Praktikumsbestätigung sollte folgende Inhalte haben:

    • Bestätigung auf Briefpapier mit Briefkopf
    • Namen des/der Praktikanten/Praktikantin
    • Dauer (von - bis)
    • Stundenausmaß (entweder Gesamtstundenausmaß oder Wochenstunden)
    • Tätigkeiten und
    • Sprachenkombinationen
    • Unterschrift des/der Praktikumsgebers/Praktikumsgeberin.

    Alternativ sind auch zulässig:

    • Ein Scan der Bestätigung bzw.
    • eine eindeutig dem/der Praktikumsgeber/in zuordenbare E-Mail des gleichen Inhalts an Frau Dr. Krause direkt.
  • Muss ich mich selber um ein Praktikum bemühen bzw. ein solches suchen?

    Ja. Wir unterstützen gerne bei der Suche und beraten auch, hinsichtlich der Qualität und der Praktikumsbedingungen, sofern uns der/die Praktikumsgeber/in bekannt ist. Es gibt auch eine Liste der erprobten Praktikumsplätze, die bei Frau Dr. Krause via E-Mail oder in der Lehrveranstaltung „Berufspraktikum“ erhältlich ist. Ebenso gibt es Unterstützung durch Alumni (ALMA-Projekt), die WKO oder Universitas. Die Suche nach einem Praktikumsplatz erfolgt aber grundsätzlich durch die Studierenden selber.

  • Kann ich ein Praktikum nur in den am ZTW für den MA gemeldeten Arbeitssprachen (Sprachenkanon) absolvieren?

    Nein, jede Sprach- und Kulturkompetenz, die im Rahmen eines Praktikums zum Tragen kommt, ist im Sinne des Mehrsprachigkeitskonzepts als Praktikumstätigkeit zu bewerten, sofern sie zu den entsprechenden Schwerpunkten passt (siehe oben).

  • Muss das Praktikum zu 100% zu meinem Schwerpunkt passen?

    Nein, aber der vorwiegende Teil sollte schon dem gewählten Schwerpunkt im Masterstudium zuordenbar sein. Die Logik dahinter besteht darin, dass durch die individuelle Fachvertiefung auch andere als der gewählte Schwerpunkt betrieben werden können, aber eben in geringerem Maße.

  • Muss ich bei einem Praktikum für den Schwerpunkt Dialogdolmetschen (DD) ausschließlich Dialogdolmetschen?

    Nein, denn auch im Bereich Dialogdolmetschen fallen Recherchen, Terminologiearbeit, Übersetzungen usw. an. Ganz ohne Dialogdolmetschen ist aber ein Praktikum nicht für den Schwerpunkt DD anrechenbar. Es gilt das Gleiche wie für die Schwerpunkte FS und LKM.

  • Muss ich bei einem Praktikum für den Schwerpunkt Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst (LKM) ausschließlich literarisch übersetzen?

    Nein, denn in den Schwerpunkt LKM fallen auch Praktika in den Bereichen Journalismus, Medien, Untertitelungen, Homepages, Theater, Oper, Museen usw. Auch hier gilt, dass die Praktikumstätigkeit nicht ausschließlich, aber vorwiegend dem Schwerpunkt LKM zuordenbar ist.

  • Muss ich bei einem Praktikum für den Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie (FS) ausschließlich übersetzen?

    Nein, denn der Beruf des/der Translators/Translatorin beschränkt sich heute nicht nur auf das reine Übersetzen. Terminologiearbeit, Lokalisierung, Revisionsarbeit, Projektmanagement, technisches Schreiben usw. sind ebenso für ein Praktikum im Bereich Fachübersetzen und Sprachindustrie geeignet. Nicht geeignet sind allerdings Sprachlehrtätigkeiten. Diese fallen in den Bereich freiwilliges BA-Praktikum oder BA-Graduiertenpraktikum. Diese können, wenn sie im EU-Ausland absolviert werden, durch Erasmus+ gefördert werden, wenn die Studienrelevanz bestätigt werden kann.

  • Ist auch eine berufliche (bezahlte) Tätigkeit als Praktikum anrechenbar?

    Ja, allerdings muss diese Tätigkeit zu den jeweiligen curricularen Schwerpunkten des Masterstudiums Translation passen.

  • Sind auch freiberufliche Tätigkeiten bzw. individuelle Aufträge als Praktikum anrechenbar?

    Ja, sofern sie zu dem jeweiligen Schwerpunkt passen und ein Nachweis dazu in Form von z.B. Links, Publikationen oder Publikationslisten, Auftrag usw. erbracht wird. Eine Aufstellung des Zeitaufwands pro Auftrag ist dem Praktikumsbericht, der entsprechend angepasst auszufüllen ist, beizulegen.

  • Sind Praktika immer unbezahlt?

    Meist sind Praktika bis 2, maximal 3 Monate unbezahlt. In Österreich gibt es auch einige bezahlte Praktika kürzerer Dauer. Im Ausland ist dies selten der Fall. Verhandlungsspielraum besteht bei Fahrtkosten, Wohnraum, Essensbons usw., umso wichtiger ist daher die Erasmus+ -Förderung.

  • Kann ich mehr als die im Curriculum für das Praktikum vorgesehenen 200 Stunden absolvieren?

    Ja, jede Praktikumstätigkeit ist sinnvoll. Gerne unterstützen wir auch bei weiteren, über die 200 Stunden hinausgehenden Praktika.

  • Können Praktika auch im Ausland absolviert werden?

     

    Ja. In jedem Fall ist eine vorherige Absprache und Genehmigung durch Frau Dr. Krause notwendig. Bei Praktika im EU-Ausland ist eine Förderung durch Erasmus+ möglich. Achtung auf die Fristen! Praktika können aber auch außerhalb der EU absolviert werden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich während des Praktikums Probleme habe, sich der/die Praktikumsgeber/Praktikumsgeberin nicht an die Absprachen hält usw.?

    Wenden Sie sich in den oben genannten Fällen bitte umgehend per E-Mail an Frau Dr. Alexandra Krause und schildern Sie den Sachverhalt bzw. Ihr Problem.

  • Werden meine im Praktikumsbericht gemachten Angaben vertraulich behandelt?

    Ja, 100%-ig.