Praktika im Masterstudium Translation

Praktika im Masterstudium Translation

Curriculare Verankerung

In den Schwerpunkten FS, LKM und DD des Mastercurriculums „Translation“ ist im Modul „Arbeitspraxis“ des gewählten Schwerpunkts ein verpflichtendes Berufspraktikum vorgesehen. Für den Schwerpunkt KD ist im Curriculum kein verpflichtendes externes Praktikum vorgesehen. Die Konferenzsimulation ersetzt für den Schwerpunkt KD das externe Praktikum. Praktika können für den Schwerpunkt KD nur auf freiwilliger Basis absolviert werden und sind nicht für die IFV anrechenbar.

Anrechenbarkeit

Anfragen zur Anrechenbarkeit sämtlicher curricularer Praktika (Schwerpunkte FS, LKM und DD) sind in jedem Fall VOR Antritt des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte des ZTW, Frau Dr. Alexandra Krause (alexandra.krause@univie.ac.at), zu richten. Studierende, die den Schwerpunkt FS gewählt haben, müssen sich in jenem Semester zur Lehrveranstaltung „Berufspraktikum" anmelden, in dem sie voraussichtlich das Praktikum abschließen werden, um bewertet zu werden. Stichdatum für das Praktikumsende ist jeweils der 31. Jänner für das Wintersemester und der 30. Juni für das Sommersemester. Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, können erst im nachfolgenden Semester bewertet bzw. angerechnet werden. Zeitabläufe und Termine sind ebenfalls mit Frau Dr. Krause abzusprechen.

Es können unter Umständen auch Praktika, die bereits vor Zulassung zum Master Translation absolviert wurden und translatorische Tätigkeiten umfassten, angerechnet werden. Beachten Sie, dass seit 01.10.2022 die Anrechnung solcher Praktika bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab Zulassung zum Master beantragt werden muss. Aus administrativen Gründen kommt diese "Zweisemesterfrist" im Einvernehmen mit dem Studienpräses/Rektorat erst ab dem 01.10.2023 zur Anwendung.

Als Faustregel gilt, dass etwa 80% der 200 Stunden studienrelevant sein müssen. Die Anrechenbarkeit setzt nicht unbedingt voraus, dass die Tätigkeit ausschließlich einem der Schwerpunkte zuzuordnen ist. Für die Anrechnung ist nach Absolvierung des Praktikums eine Bestätigung des Praktikumsgebers/der Praktikumsgeberin notwendig, aus der Zeitraum, Stundenausmaß und Art der ausgeübten Tätigkeiten inkl. Sprachen hervorgehen. Ein Praktikumsbericht, den Sie bei Frau Dr. Krause erhalten, ist ebenfalls auszufüllen.

Bei Praktika im Bereich Dialogdolmetschen werden auch Vorbereitungs-, Recherchentätigkeiten usw. in den Workload eingerechnet.

Kontaktieren Sie bitte zeitgerecht die Praktikumsbeauftragte des ZTW, Frau Dr. Alexandra Krause (alexandra.krause@univie.ac.at), um eine allfällige Anrechenbarkeit abzuklären.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen finden Sie hier.

Teilpraktika

Teilpraktika sind auch zu verschiedenen Zeitpunkten möglich, können aber erst dann an Hand der einzelnen Praktikumsbestätigungen zur Anrechnung gebracht bzw. mit „+“ bewertet werden, wenn das gesamte verlangte Stundenausmaß erreicht ist.

Auslandspraktikum

Praktika können sowohl in Österreich als auch in anderen EU-Ländern, aber auch außerhalb der EU absolviert werden. Wenn Sie sich für ein Praktikum in einem EU-Land entscheiden, besteht die Möglichkeit, zeitgerecht eine Förderung für so genannte Erasmus+ Praktika beim Büro für Internationale Beziehungen zu beantragen. Erasmus+ Praktika werden auch dann als solche anerkannt und gefördert, wenn sie nicht angerechnet werden können, sondern nach Absprache mit Frau Dr. Krause von der SPL als studienrelevant bestätigt werden. In diesem Fall ist ein Eintrag im Diploma Supplement vorgesehen.

Selbstständige Suche nach Praktikumsplätzen

Studierende suchen sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Praktikumsplätze direkt vermitteln. Die Praktikumsbeauftragte steht aber gerne mit Tipps unterstützend zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden FAQs.

Videos zu den Praktikumserfahrungen unserer Studierenden

Wenn Sie sich einen ersten Eindruck von verschiedenen Praktikumsplätzen, die ZTW-Studierenden offenstehen, machen wollen, klicken Sie auf die Kurzvideos, in denen Kolleg*innen von Ihren Praktikumserfahrungen berichten.

 FAQ zu Praktika im Masterstudium Translation

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Muss ich das Praktikum vorweg, also vor Praktikumsbeginn, genehmigen lassen?
Wie viele Stunden müssen insgesamt für das curriculare Praktikum absolviert werden?
Kann das Praktikum auch in mehreren Institutionen/Büros usw. absolviert werden oder müssen die 200 Stunden nur bei einem/einer einzigen Arbeitgeber/in absolviert werden?
Ist eine Bewertung des Praktikums (+) für den Schwerpunkt FS auch ohne Anmeldung zu der Lehrveranstaltung „Berufspraktikum FS“ möglich?
Kann ich die Erasmus+-Förderung für ein Praktikum beantragen, obwohl ich mit Erasmus+ schon im Ausland war?
Auf der Erasmus+-Seite steht man muss mindestens 3 ECTS pro Monat bekommen können. Für die LV Berufspraktikum gibt es aber nur 8 ECTS, mein Praktikum dauert aber länger. Bekomme ich den Erasmus+-Zuschuss nur für die 2,5 Monate (ca. 8 ECTS = 200 Stunde
Muss ich mich für die Lehrveranstaltung „Berufspraktikum FS“ anmelden, wenn ich die Schwerpunkt LKM oder DD gewählt habe?
Was muss in der Praktikumsbestätigung durch den/die Praktikumsgeber/in drin stehen?
Muss ich mich selber um ein Praktikum bemühen bzw. ein solches suchen?
Kann ich ein Praktikum nur in den am ZTW für den MA gemeldeten Arbeitssprachen (Sprachenkanon) absolvieren?
Muss das Praktikum zu 100% zu meinem Schwerpunkt passen?
Muss ich bei einem Praktikum für den Schwerpunkt Dialogdolmetschen (DD) ausschließlich Dialogdolmetschen?
Muss ich bei einem Praktikum für den Schwerpunkt Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst (LKM) ausschließlich literarisch übersetzen?
Muss ich bei einem Praktikum für den Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie (FS) ausschließlich übersetzen?
Ist auch eine berufliche (bezahlte) Tätigkeit als Praktikum anrechenbar?
Sind auch freiberufliche Tätigkeiten bzw. individuelle Aufträge als Praktikum anrechenbar?
Sind Praktika immer unbezahlt?
Kann ich mehr als die im Curriculum für das Praktikum vorgesehenen 200 Stunden absolvieren?
Können Praktika auch im Ausland absolviert werden?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich während des Praktikums Probleme habe, sich der/die Praktikumsgeber/Praktikumsgeberin nicht an die Absprachen hält usw.?
Werden meine im Praktikumsbericht gemachten Angaben vertraulich behandelt?