Sprachen im Masterstudium Translation

Folgende Sprachen können am Zentrum für Translationswissenschaft im Masterstudium Translation studiert werden:

  • Deutsch
  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Ungarisch
  • Chinesisch kann in den folgenden Schwerpunkten studiert werden: 1. Fachübersetzen und Sprachindustrie und 2. Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst)
  • Japanisch kann in den folgenden Schwerpunkten studiert werden: 1. Fachübersetzen und Sprachindustrie und 2. Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst)

Sprachenkanon

Für die einzelnen Schwerpunkte sind folgende Kombinationsmöglichkeiten vorgesehen, aus denen sich die Anzahl der Arbeitssprachen ergeben:

  • Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie: A-Bx-By oder A-B. In der Kombination A-Bx-By ist Deutsch A- oder Bx-Sprache.
  • Schwerpunkt Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst: A-C, A-Cx-Cy. In beiden Kombinationen ist Deutsch A-Sprache.
  • Schwerpunkt Dialogdolmetschen: A-Bx-By oder A-B. In der Kombination A-Bx-By ist Deutsch A- oder Bx-Sprache.
  • Schwerpunkt  Konferenzdolmetschen: A-B-C oder A-Cx-Cy-Cz oder A-B-Cx-Cy. In den Kombinationen A-B-C und A-B-Cx-Cy ist Deutsch A- oder B-Sprache. In der Kombination A-Cx-Cy-Cz ist Deutsch A-Sprache.

Mit der Zulassung zum Studium stehen den Studierenden jedenfalls jene Schwerpunkte zur Wahl offen, die mit zwei Arbeitssprachen studiert werden können, also

  • Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie A-B
  • Schwerpunkt Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst: A-C
  • Schwerpunkt Dialogdolmetschen: A-B

 

Beachten Sie bitte, dass die bei der Zulassung angegebene A-Sprache für die Schwerpunktwahl, die erst danach erfolgt, ausschlaggebend sein kann.

Somit können Sie die Schwerpunkte „Übersetzen in Literatur – Medien – Kunst“ mit zwei Sprachen und „Konferenzdolmetschen“ mit insgesamt vier Sprachen nur dann wählen, wenn Sie bereits bei der Zulassung Deutsch als A-Sprache angegeben haben.

Zusätzliche Sprachen

Es können im Laufe des Studiums Sprachen zusätzlich als Arbeitssprachen (bis zu vier) gewählt werden, sofern diese am ZTW angeboten werden und einer der folgenden Nachweise bei der/dem StudienprogrammleiterIn vorgelegt wird:

  • 36 ECTS-Punkte sprachspezifische Lehrveranstaltungen im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums oder
  • ein Studienabschluss von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, an der diese Sprache Bildungs- oder Unterrichtssprache ist oder
  • ein Zertifikat, das die Beherrschung der Sprache auf dem Niveau C2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweist.

Formulare zur Festlegung des Schwerpunkt und Sprachkanons

Hier gehts zu den Formularen.