Studienaufbau des Masterstudiums Translation
Das Masterstudium Translation umfasst drei zentrale Modulgruppen:
- Pflichtmodulgruppe Translationswissenschaft (24 ECTS)
- Alternative Pflichtmodulgruppe (70 ECTS)
- Abschlussphase (26 ECTS)
Das Curriculum des Masterstudiums Translation befindet sich am Seitenende.
Pflichtmodulgruppe Translationswissenschaft
Diese Modulgruppe bietet einen Überblick über die Translation in Geschichte und Gegenwart, die translatorische Basiskompetenz in den gewählten Sprachen sowie einen Überblick über die wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden.
Die Pflichtmodulgruppe umfasst unter anderen auch die beiden Übungen Basiskompetenz Translation A und B. Die Übung „Basiskompetenz Translation A“ ist sprachengebunden – siehe jeweiligen Zusatz „weitere Informationen“ im Vorlesungsverzeichnis. Für all jene Sprachen, in denen zum Zeitpunkt der Lehrplanung zu wenig Studierende zu erwarten waren, wird eine „sprachübergreifende Basiskompetenz Translation A“ angeboten, in der auch Studierende willkommen sind, die multilingual arbeiten wollen.
Da Sie nur für zwei Sprachen zugelassen werden, wovon eine Deutsch ist, ist es sinnvoll die „Basiskompetenz Translation A“ für jene Sprache zu belegen, für die Sie außer Deutsch zugelassen worden sind (Beispiel: Zulassung Spanisch – Deutsch → „Basiskompetenz Translation A: Spanisch“) oder die sprachübergreifende „Basiskompetenz Translation A“ zu wählen. Die curricularen Bezeichnungen A und B beziehen sich im Fall der „Basiskompetenz Translation“ NICHT auf die A- bzw. B-Sprachen der Zulassung.
Die „Basiskompetenz Translation B“ wird hingegen sprachübergreifend sowohl für den Bereich „Dolmetschen“ als auch für den Bereich „Übersetzen“ angeboten und ist in jedem Fall je nach persönlichem Interesse (Dolmetschen/Übersetzen) zu absolvieren. Genauere Informationen zu Methoden und Inhalten entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis unter „weitere Informationen“.
Sobald Sie die Pflichtmodulgruppe absolviert haben, sollte mittels des Formulars zur Schwerpunktwahl, die Schwerpunktwahl erfolgen, da sonst keine Lehrveranstaltungen ab Modul 03 über U:SPACE belegt werden können. Die Entscheidung für den Schwerpunkt kann auch davor erfolgen, ist allerdings bindend. Wir empfehlen daher, vor allem für Studierende, die nicht den BA „Transkulturelle Kommunikation“ am ZTW absolviert haben, die Orientierungshilfen im Verlauf der Pflichtmodulgruppe wahrzunehmen, bevor sie sich für einen Schwerpunkt entscheiden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular von Ihrer Universitätsmailadresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an das StudienServiceCenter Translationswissenschaft (ssc.translationswissenschaft@univie.ac.at).
Alternative Pflichtmodulgruppe
Die vier alternativen Pflichtmodulgruppen stellen die vier unterschiedlichen Schwerpunkte dar. Es kann nur eine davon gewählt werden. Im Schwerpunkt Übersetzen von Literatur – Medien – Kunst sind die meisten Lehrveranstaltungen sprachübergreifend und multilingual organisiert (d.h. Studierende mit unterschiedlichen Arbeitssprachen arbeiten zusammen), in den anderen Schwerpunkten wird sowohl sprachenspezifisch als auch multilingual gearbeitet. Die Alternativen Pflichtmodulgruppen dienen der wissenschaftlichen und praktischen Spezialisierung auf einen der vier Schwerpunkte; außerdem ist auch ein Praktikum (8 ECTS = 200 Stunden) darin vorgesehen, das extern absolviert werden sollte und von der SPL genehmigt werden muss.
Wahl des Sprachenkanons
Beachten Sie bitte, dass Sie vor Belegung der Lehrveranstaltungen (U:SPACE-Anmeldung) ab Modul 05 die Wahl des Sprachenkanons mittels des Formulars zur Wahl des Sprachenkanons, erfolgen muss. Diese hängt, wie oben ausgeführt, eng mit der Schwerpunktwahl zusammen und ist für den gesamten Studienverlauf bindend.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular sowie etwaige Sprachnachweise von Ihrer Universitätsmailadresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an das StudienServiceCenter Translationswissenschaft (ssc.translationswissenschaft@univie.ac.at).
Individuelle Fachvertiefung
Die alternativen Pflichtmodulgruppen umfassen unter anderem auch die individuelle Fachvertiefung (20 ECTS): Hier können Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Translation, Lehrveranstaltungen aus geeigneten Modulen anderer Masterstudien an der Universität Wien, sowie Lehrveranstaltungen aus geeigneten Modulen von Masterstudien anderer Universitäten gewählt werden. Sie dienen dazu, trotz der Wahl eines Schwerpunkts unter anderen auch Kompetenzen der anderen drei, nicht gewählten Schwerpunkte im Rahmen des MA-Studiums (120 ECTS) zu erwerben.
Sie finden im VVZ die Lehrveranstaltungen, die jeweils im aktuellen Semester als IFV absolviert werden können.
Alle anderen Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen der individuellen Fachvertiefung absolvieren wollen, sind vor Absolvierung von der SPL genehmigen zu lassen.
Die allfällige vierte Arbeitssprache im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen wird über die individuelle Fachvertiefung (20 ECTS) erworben. Die A-Sprache muss in diesem Fall Deutsch sein.
Abschlussphase
Die Abschlussphase umfasst die Masterarbeit, das begleitende Kolloquium sowie die Defensio.
Curriculum
Bitte beachten Sie auch die Schreibfehlerberichtigung für das Mastercurriculum Translation (MBl. vom 25.06.2015, 27. Stück, Nr. 196):
In § 3 Abs 6 wird im Schwerpunkt Fachübersetzen und Sprachindustrie der Satz „In der Kombination A-Bx-By ist Deutsch A-Sprache.“ ergänzt und lautet nunmehr: „In der Kombination A-Bx-By ist Deutsch A- oder Bx-Sprache.“
In § 3 Abs 6 wird im Schwerpunkt Dialogdolmetschen der Satz „In der Kombination A-Bx-By ist Deutsch A-Sprache“ ergänzt und lautet nunmehr: „In der Kombination A-Bx-By ist Deutsch A- oder Bx-Sprache.“
Festlegung des Schwerpunkts und Sprachenkanons
Dateigröße: 19.4 kB
Anerkennungsverordnung für das Masterstudium Translation
Dateigröße: 144 kB