Zulassung zum Masterstudium Translation

Um zum Masterstudium Translation am ZTW zugelassen werden zu können, muss zuerst die allgemeine Zulassung zum Masterstudium an der Universität Wien beantragt werden. Erst danach wird der Antrag mit allen abgegebenen Unterlagen an die Studienprogrammleitung Translationswissenschaft zur Stellungnahme übermittelt. 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium Translation

  • Abschluss eines Vorstudiums, wie:
    • eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (z.B. das Bachelorstudium "Transkulturelle Kommunikation" an der Universität Wien) oder
    • eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder
    • eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Beherrschung von zwei Sprachen, die am Zentrum für Translationswissenschaft im Masterstudium angeboten werden, wobei eine der Sprachen jedenfalls Deutsch sein muss
  • Ergänzungsprüfungen

Arbeitssprachen

Bei der Zulassung können zunächst nur zwei Sprachen, nämlich die A- und die B- oder C- Sprache angegeben werden. Die zweite gemeldete Sprache erhält je nach nachfolgend gewähltem Schwerpunkt die Funktion als B- und/oder C-Sprache. Im Normalfall ist die A-Sprache jene Sprache, die Sie am besten beherrschen – vorausgesetzt diese Sprache wird am ZTW angeboten. Bitte bedenken Sie bereits vor Antragstellung, ob die angedachte Sprachkombination studierbar ist.
Die zum Zeitpunkt der Zulassung gewählten (A- und B- oder C-)Sprachen sind bindend und können im späteren Verlauf des Studiums nicht geändert werden.

Auch Absolvent*innen des BA "Transkulturelle Kommunikation" der Universität Wien können bei der Zulassung zum MA "Translation" nur zwei Sprachen angeben. Eine Änderung der A- bzw. B- oder C-Sprache in Abweichung zum BA-Zeugnis ist möglich, sofern einer der unten genannten Nachweise erbracht wird.

Sprachnachweise

Für alle gewählten Sprachen ist einer der folgenden Nachweise zu erbringen:

  • 36 ECTS-Punkte sprachspezifischer Lehrveranstaltungen im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums oder
  • ein Studienabschluss von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, an der diese Sprache Bildungs- oder Unterrichtssprache ist oder
  • ein Zertifikat, das die Beherrschung der Sprache auf dem Niveau C2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweist

Ergänzungsprüfungen

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums zu absolvieren sind. Diese Ergänzungsprüfungen werden erst nach erbrachtem Nachweis in einer der drei oben genannten Formen und nach allfälliger Zulassung ausgesprochen und betreffen nicht die Zulassung selbst, sondern nur die fachliche Gleichwertigkeit des abgeschlossenen Vorgängerstudiums und sind Inhalt des Zulassungsbescheids (Zulassung mit Ergänzungsprüfung).


C2-Sprachnachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien

In folgenden Sprachen ist es seit 1. Dezember 2022 möglich, einen C2-Sprachnachweis am Sprachenzentrum der Universtitä Wien zu absolvieren:

  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Tschechisch
  • Ungarisch

Format

  • Schriftlicher Test auf Niveau C2 in der jeweiligen Sprache, mündliches Prüfungsgespräch (10 bis 15 Minuten)
  • Teilnehmer*innen-Zahl: mindestens 1 Person, maximal 15 Personen
  • Prüfungsgebühr:
    • Ab 6 Personen: € 77,00
    • Einzeltermin: € 159, 00

Termine

Prüfungstermine werden nur auf Anfrage vereinbart.

Prüfer*innen

Kommissionen von zwei Prüfer*innen werden aus dem Lehrendenteam vom SZUW gebildet.

Anmeldung

Anmeldemöglichkeit zu den Prüfungen online auf der Website des Sprachenzentrums